Gebühren im Verfahren zur Einbürgerung ehemaliger Deutscher (§ 13 StAG)
Für das Einbürgerungsverfahren ist folgende Gebühr zu zahlen
Art der Urkunde / Bescheid | Gebühr |
---|---|
Einbürgerungsurkunde für Erwachsene | 255,00 Euro |
Einbürgerungsurkunde für minderjähriges Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebenjahres) | 51,00 Euro |
Ablehnungsbescheid für Erwachsene (Ablehnung des Antrages) | 25.00 bis 255,00 Euro |
Ablehnungsbescheid für minderjähriges Kind (Ablehnungs des Antrages) | 25,00 bis 51,00 Euro |
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen weitere Kosten entstehen können.
Rechtsgrundlage:
§ 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)