Gebühren im Verfahren zur Einbürgerung ehemaliger Deutscher (§ 13 StAG)

Taschenrechner und Geldscheine

Für das Einbürgerungsverfahren ist folgende Gebühr zu zahlen

Art der Urkunde / Bescheid

Gebühr

Einbürgerungsurkunde für Erwachsene 255,00 Euro
Einbürgerungsurkunde für minderjähriges Kind
(bis zur Vollendung des 18. Lebenjahres)
51,00 Euro
Ablehnungsbescheid für Erwachsene
(Ablehnung des Antrages)
25.00 bis 255,00 Euro
Ablehnungsbescheid für minderjähriges Kind
(Ablehnungs des Antrages)
25,00 bis 51,00 Euro

Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen weitere Kosten entstehen können.

Bitte zahlen Sie erst dann, wenn das Bundesverwaltungsamt Sie ausdrücklich dazu auffordert. Empfehlenswert ist eine Überweisung von einem deutschen Konto. Bei Überweisungen aus dem Ausland, sind die zusätzlich anfallenden Überweisungsgebühren zu beachten. Zahlungen per Scheck, bar, per Internetbezahldienst oder per Kreditkarten werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

Bitte zahlen Sie die Gebühren zeitnah nach Aufforderung. Die Aushändigung der Urkunde oder einer anderen Entscheidung kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn die Gebühren eingegangen sind.

Rechtsgrundlage:

§ 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

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