Informationen zum Einbürgerungstest
Allgemeines
Mit dem Einbürgerungstest werden in einem Einbürgerungsverfahren die erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen.
Das Bundesverwaltungsamt prüft Ihren Antrag und entscheidet, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, ob Sie einen Einbürgerungstest ablegen müssen.
Ist ein Einbürgerungstest erforderlich, werden wir Sie dafür beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anmelden. Ihre deutsche Auslandsvertretung informiert Sie später, über alle Modalitäten und den Zeitpunkt, wann Sie den Test vor Ort bei der zuständigen Auslandsvertretung ablegen können.
Die Zusammenstellung und Auswertung Ihres Testes liegt allein in der Zuständigkeit des BAMF. Das Ergebnis Ihres Tests wird später direkt dem Bundesverwaltungsamt übersandt. Danach werden wir abschließend über Ihren Antrag entscheiden. Die Teilnahmebescheinigung mit der von Ihnen erreichten Punktzahl erhalten Sie in der Regel zusammen mit der Einbürgerungsurkunde.
Sollten Sie bereits einen Einbürgerungstest (oder Integrationstest) abgelegt haben, legen Sie bitte eine Kopie der Teilnahmebestätigung Ihrem Einbürgerungsantrag bei Antragstellung bei. Ein erneuter Test ist dann regelmäßig nicht notwendig.
Ausnahmen
Kinder unter 16 Jahren müssen keinen Einbürgerungstest ablegen. Der Test entfällt auch, wenn sie die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
Die erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland kann auch anderweitig nachgewiesen, zum Beispiel durch einen deutschen Schulabschluss oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften.
Weiterführende Informationen zum Einbürgerungstest
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige auswählen. Sind mindestens 17 Fragen richtig beantwortet, haben Sie den Test bestanden. Auf die Auswahl der Fragen hat das Bundesverwaltungsamt keinen Einfluss. Das BAMF hat weitere Informationen zum Einbürgerungstest auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt [Direktlink: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Einbuergerung/OnlineTestcenter/online-testcenter-node.html]. Dort können Sie auch einen Probedurchlauf des Einbürgerungstests machen und den Gesamtkatalog der möglichen Fragen einsehen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit im Online-Testcenter des BAMF probeweise einen Mustertestbogen ausfüllen. Nachdem Sie alle Fragen beantwortet haben, wird Ihnen angezeigt, welche Fragen richtig beantwortet wurden. Die richtigen Lösungen stehen anschließend mit kurzen Hintergrundinformationen zur Ansicht bereit.
Der Onlinetest des BAMF ist kostenlos.