Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Im Regelfall kann eine Einbürgerung vom Ausland nur unter Vermeidung von Mehrstaatigkeit erfolgen. Das bedeutet, dass Sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.
Sofern Ihre bisherige Staatsangehörigkeit jedoch die eines aktuellen EU-Mitgliedsstaates oder der Schweiz ist, brauchen Sie diese nicht aufgeben, um in Deutschland eingebürgert zu werden. Es gibt weitere Ausnahmen, die es Ihnen ermöglichen Ihre andere Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in Deutschland zu behalten.
Sie können sich hierzu bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung erkundigen oder sich von uns beraten lassen.