Einbürgerung

Ich lebe im Ausland. 

Ich möchte die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund meiner sehr engen Bindungen an Deutschland und/oder meiner deutschen Familienangehörigen erwerben, da ich z. B.

  • mit meinem deutschen Ehegatten, der im deutschen diplomatischen Dienst tätig ist, im Ausland lebe.
  • mit meinem deutschen Lebenspartner aufgrund einer beruflichen Entsendung unseres deutschen Arbeitgebers im Ausland lebe

Ich möchte die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Voraussetzungen für die Einbürgerung vom Ausland

Die Einbürgerung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist eine Ausnahme. Eine Einbürgerung aus dem Ausland liegt im Ermessen des Bundesverwaltungsamtes. Das Bundesverwaltungsamt prüft, ob es für Deutschland vorteilhaft ist, Sie ausnahmsweise trotz Ihres Wohnsitzes im Ausland, einzubürgern.

Einen Anspruch auf Einbürgerung gibt es nicht. Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von nicht in Deutschland lebenden Personen sind dabei besonders hoch.

Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden (Abweichungen sind im Einzelfall möglich):

  • Vorliegen eines öffentlichen Interesses
  • Bindungen an Deutschland in mehrfacher Hinsicht
    Dazu zählen unter anderem: langjähriger enger Kontakt zu Verwandten und Freunden in Deutschland; längere und/oder regelmäßige Aufenthalte in Deutschland oder auch Eigentum an Immobilien in Deutschland
  • Unterhaltsfähigkeit
    Sie müssen Ihren Lebensunterhalt (und den Ihrer Familie) in Ihrem aktuellen Heimatstaat – ohne staatliche Hilfe – gewährleisten können. Dies beinhaltet auch eine ausreichende Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
    Diese liegen in der Regel vor, wenn Sie die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllen.
  • Straffreiheit
  • Erfüllen der staatsbürgerlichen Voraussetzungen
    Soweit Sie nicht in Deutschland aufgewachsen sind, kann es notwendig sein, dass Sie einen Einbürgerungstest erfolgreich ablegen müssen.
  • Vermeidung von Mehrstaatigkeit

Einbürgerungsurkunde und deren Gültigkeit 

Wenn Sie eingebürgert werden können, erhalten Sie eine Urkunde. Auch Minderjährige erhalten inzwischen eine eigene Einbürgerungsurkunde. Gemeinschaftsurkunden, in denen Eltern und deren Kinder gemeinsam aufgeführt wurden, werden nicht mehr ausgestellt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben Sie mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Damit die Einbürgerung wirksam ist, müssen Sie die Urkunde tatsächlich in den Händen halten. Die Aushändigung der Urkunde erfolgt in der Regel durch Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit 

Sollten Sie in Zukunft nachweisen müssen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre Einbürgerungsurkunde nicht (mehr) ausreichen, können Sie ein Verfahren auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durchführen. Ein solches Verfahren brauchen Sie aber nur dann einleiten, wenn Sie ausdrücklich um die Vorlage eines aktuellen Staatsangehörigkeitsausweises gebeten werden.

Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier:

Staats­an­ge­hö­rig­keits­aus­weis

Rechtsgrundlage

§ 14 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

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