Bei Verlust der Einbürgerungsurkunde wird keine neue Urkunde ausgestellt.
Verwahren Sie Ihre Einbürgerungsurkunde sicher und dauerhaft auf. Einbürgerungsurkunden werden nur einmal ausgestellt. Die Urkunde im Original wird Ihnen ausgehändigt. Geht dieses Original verloren, kann keine Ersatzurkunde nachträglich ausgestellt werden.
Wir können Ihnen jedoch eine beglaubigte Kopie der Aktendurchschrift übersenden. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 51,00 Euro fällig. Hierzu stellen Sie bitte einen formlosen Antrag.
Bitte beachten Sie, dass dies jedoch nur dann möglich ist, wenn die Einbürgerungsurkunde vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt wurde. Haben Sie die Einbürgerungsurkunde seinerzeit von einer deutschen Inlandsbehörde erhalten, müssen Sie sich an diese wenden.
Alternativ besteht die Möglichkeit zum Nachweis darüber, dass Sie (noch) in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, ein Feststellungsverfahren zu betreiben.