Gelten die erleichterten Einbürgerungsvoraussetzungen für die so genannte Gastarbeitergeneration auch für Einbürgerungen vom Ausland?

Nein.
Die begünstigenden Einbürgerungsvoraussetzungen (wie geringere Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse, den Verzicht auf den Einbürgerungstest), die die Lebensleistung der sogenannten „Gastarbeitergeneration“ sowie der zu ihnen im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten würdigen sollen, betrifft nur Einbürgerungen von Personen, die im Bundesgebiet leben.