Mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts soll die Einbürgerung beschleunigt werden. Gelten diese erleichternden Regelungen auch bei der Einbürgerung vom Ausland?
Nein. Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht erleichternden Einbürgerungsvoraussetzungen (Verkürzung von Aufenthaltszeiten bis zum Einbürgerungsanspruch, Berücksichtigung "besonderer Integrationsleistungen", Anerkennung der Lebensleistung der Gastarbeitergeneration und damit gesenkte Voraussetzungen bezüglich der deutschen Sprachkenntnisse und Verzicht auf den Einbürgerungstest) betreffen ausschließlich Einbürgerungsverfahren für Personen, die im Bundesgebiet leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen. Die Regelungen für die Einbürgerung von Personen im Ausland (§ 13, § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz) sind unverändert.
Die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit gilt jedoch für alle Einbürgerungen. Die Aufgabe der bisherigen nicht-deutschen Staatsangehörigkeit wird von deutscher Seite aus nicht mehr verlangt.