Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Staatsangehörigkeit für Personen, die im Ausland leben. Das Bundesverwaltungsamt bietet hierzu verschiedene Services an.

Über welchen Bereich möchten Sie gerne mehr erfahren?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten.

Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich an die für Ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde (Kommunal- oder Kreisverwaltung) wenden. Auskünfte und Beratungen durch das Bundesverwaltungsamt sind nicht möglich.

Informationen zu den Änderungen - insbesondere bei den Verfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit und dem Optionsverfahren - finden Sie auf den entsprechenden Aufgabenseiten.

Einen Überblick über die Auswirkungen der Gesetzesänderung geben wir Ihnen in unserer Meldung vom 27.06.2024

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat - Pressemitteilung vom 25.06.2024.

Im Überblick

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Besucherinnen / Besucher empfangen oder persönlich vor Ort beraten können.

Bei dringenden Fragen können Sie sich natürlich auch weiterhin an unser zentrales Postfach staatsangehoerigkeit@bva.bund.de wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Serviceangebote

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Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsverfahren

Entscheidend dafür ist, ob Sie in Deutschland oder im Ausland leben.

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Bild mit grauem Hintergrund und weißem Fragezeichen und Ausrufezeichen als Schmuckgrafik für den Bereich Information zu Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsverfahren

Datenschutz

Informationen im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

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digitale Daten im Hintergrund, davor das Symbol für ein Schloss, eine Frau hält die Hand unter dieses Schloss

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Pässe

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