Ich habe mich entlassen lassen, aber die andere Staatsangehörigkeit nicht erworben. Was nun?
Sollten Sie die Ihnen seinerzeit zugesicherte Staatsangehörigkeit des anderen Staates nicht innerhalb eines Jahres erworben haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung oder direkt an das Bundesverwaltungsamt.
In diesem Fall wird die Ihnen ausgehändigte Entlassungsurkunde automatisch rückwirkend ungültig und Sie besitzen weiter die deutsche Staatsangehörigkeit.