Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, verbindlich  feststellen zu lassen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Ich lebe im Ausland. 

  • Mein Urgroßvater ist im 19. Jahrhundert von Baden nach Südamerika ausgewandert.
  • Ich bin in Deutschland geboren und wurde von US-Amerikanern adoptiert.
  • Mein Vater wurde im 2. Weltkrieg als Umsiedler aus der Ukraine eingebürgert.
  • Ich bin als Kind nach Australien ausgewandert und wurde dort später eingebürgert.
  • Meine Mutter hat als ehemalige DDR-Bürgerin in Ungarn studiert und eine Familie gegründet.
  • Meine Eltern waren lange Zeit ausländische Gastarbeiter in Deutschland, ich wurde 2001 in Dortmund geboren.

Ich möchte verbindlich wissen, ob ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze oder benötige zur Vorlage bei einer Behörde einen Nachweis über meine deutsche Staatsangehörigkeit. 

Wann benötige ich einen Staatsangehörigkeitsausweis?

In der Regel benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis nur, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und ein solcher ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird.

Dies kann vorkommen, wenn Sie zum Beispiel erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen, ein Adoptionsverfahren durchführen wollen, diplomatischen Schutz geltend machen wollen, zur Beantragung von Rente oder Sozialhilfe im Ausland oder Sie in den diplomatischen Dienst eingestellt werden möchten. Meistens wird ein langjähriger Auslandsaufenthalt zu Grunde liegen.

Wie lange ist der Staatsangehörigkeitsausweis gültig?

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.

Nach dem bis zum 28.08.2007 geltenden Recht waren diese noch befristet und galten in der Regel bis zu 10 Jahre.

Bitte berücksichtigen Sie hierzu: Nicht immer ist ein gültiger Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit und somit der Aufwand eines erneuten Feststellungsverfahrens nötig. Bei vielen Behördenangelegenheiten ist es ausreichend, die Staatsangehörigkeit mittels Ihrer geltenden deutschen Personaldokumente oder des inzwischen abgelaufenen Staatsangehörigkeitsausweises zu belegen.

Erkundigen Sie sich daher zuvor bei Ihrer Auslandsvertretung oder der jeweiligen Behörde, ob tatsächlich ein Staatsangehörigkeitsnachweis in Form eines aktuellen Staatsangehörigkeitsausweises erbracht werden muss.

Was wird in dem Verfahren geprüft?

Im Verfahren auf Feststellung ermitteln wir, wann und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ob Sie diese heute noch besitzen.

Viele Ereignisse in Ihrem Leben, aber auch in dem Ihrer Vorfahren können für den Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein. Dabei kann es sich um persönliche und familiäre Ereignisse (z. B. Geburt, Eheschließung oder Adoption) und/oder politische, rechtliche Entwicklungen (z. B. Sammeleinbürgerungen während des Zweiten Weltkrieges oder der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) handeln.

Kann die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Hinweis: Auf Antrag kann auch festgestellt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besteht. In diesem Falle, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier: Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit.

Rechtsgrundlage

§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

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