Wie erreichen Sie uns?
Ihre Kontaktmöglichkeiten im Feststellungsverfahren
Im Falle einer telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
- Aktenzeichen des BVA
- Vorname, Name und Geburtsdatum und Adresse des Antragstellers/der Antragstellerin
- Art der Antragstellung (z. B. Einbürgerung, Erklärungserwerb, Feststellung, Verzicht)
Auskünfte an dritte Personen können wir aus Datenschutzgründen nur dann erteilen, wenn uns für diese eine schriftliche Bevollmächtigung (Vollmacht) vorliegt.
Postanschrift | Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, Deutschland |
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staatsangehoerigkeit@bva.bund.de Es wird ausdrücklich davon abgeraten, insbesondere Anträge und Unterlagen die personenbezogene Daten enthalten (z. B. Scans von Antragsunterlagen, Personenstandsurkunden) via unverschlüsselter E-Mail zuzusenden. Beachten Sie bitte dazu die Hinweise unter Nr. 12 in unserer Datenschutzerklärung zu den Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit. | |
Telefon | Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) +49 22899358-44828 oder +49 221758-44828 Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus Südamerika +49 22899358-33065 oder +49 221758-33065 Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus allen anderen Staaten: +49 22899358-44833 oder +49 221758-44833 |
Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten Es kann derzeit infolge des hohen Anfrageaufkommens zu längeren Wartezeiten kommen, wir bitten um Ihr Verständnis! | |
Telefax | +49 22899358-28446 oder +49 221758-28446 |