Wie erreichen Sie uns?

Ihre Kontaktmöglichkeiten im Feststellungsverfahren

Im Falle einer telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Aktenzeichen des BVA
  • Vorname, Name und Geburtsdatum und Adresse des Antragstellers/der Antragstellerin
  • Art der Antragstellung (z. B. Einbürgerung, Erklärungserwerb, Feststellung, Verzicht)

Auskünfte an dritte Personen können wir aus Datenschutzgründen nur dann erteilen, wenn uns für diese eine schriftliche Bevollmächtigung (Vollmacht) vorliegt.

Postanschrift

Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, Deutschland

E-Mail

staatsangehoerigkeit@bva.bund.de

Es wird ausdrücklich davon abgeraten, insbesondere Anträge und Unterlagen die personenbezogene Daten enthalten (z. B. Scans von Antragsunterlagen, Personenstandsurkunden) via unverschlüsselter E-Mail zuzusenden.

Beachten Sie bitte dazu die Hinweise unter Nr. 12 in unserer Datenschutzerklärung zu den Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit.

Telefon

Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)

+49 22899358-44828 oder +49 221758-44828

Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus Südamerika

+49 22899358-33065 oder +49 221758-33065

Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus allen anderen Staaten:

+49 22899358-44833 oder +49 221758-44833

Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten
Montag – Donnerstag 8:00 Uhr – 16:30 Uhr (MEZ) und Freitag 8:00 Uhr – 15:00 Uhr (MEZ)

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