Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen

Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, feststellen zu lassen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen. Ist dies der Fall, wird eine Negativbescheinigung ausgestellt.

Anleitungsschritte

Antragsvordruck downloaden und ausfüllen

Für die Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Antragsvordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.

Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung: 

  • Antrag N – Antragsvordruck
  • Merkblatt mit Hinweisen für die Antragstellung
  • Informationen zum Datenschutz
  • Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person

Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich lesbar, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.

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Unterlagen zusammenstellen

Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben – als einfache Kopien beifügen.

Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität

  • Ihre Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
  • Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)

Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden)

  • Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa
  • Auszug aus dem deutschen Melderegister
  • Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis)
  • Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde)
  • Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates

Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) 

  • Adoptionsunterlagen
  • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
  • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte hierzu unserem Merkblatt.

Unterlagen übersenden

Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung bei Ihrer örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei uns ein.

Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln

Hinweis:

Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie die für Sie passenden Antragsvordrucke

Antwort abwarten

Sollte Ihr Anliegen nicht direkt bearbeitet werden können, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung, mit der Ihnen dann auch das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes mitgeteilt wird.

Dieses Aktenzeichen geben Sie bitte künftig bei jedem Schriftwechsel an.

Wir informieren Sie, wenn für die Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind.

Die Negativbescheinigung übersenden wir mit der Gebührenforderung regelmäßig an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Diese informiert Sie über die Zahlungsmodalitäten und das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Bescheinigung.

Teilen Sie uns Ihre neue Adresse bei einem Umzug mit!

Wenn Sie im Laufe des Verfahrens umziehen, teilen Sie uns unter Angabe des Aktenzeichens Ihre neue Anschrift mit. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist das Bundesverwaltungsamt für Ihr Verfahren nicht mehr zuständig. Die Antragsunterlagen werden dann von hier an die für Sie im Bundesgebiet zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben.