Ich suche für meinen Staatsangehörigkeitsantrag die Passunterlagen eines Vorfahrens, um dessen deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
Das Bundesverwaltungsamt ist keine Passbehörde. Bitte wenden Sie sich an die für den (früheren) Wohnort der betreffenden Person zuständige Passbehörde. Häufig gehören diese zum Einwohnermeldeamt.
Bedenken Sie, dass Passakten meist nur 10 Jahre lang aufgehoben werden. Eventuell werden ältere Unterlagen in den Archiven der Länder und/oder Kommunalverwaltungen aufbewahrt.
Sie können sich auch an die Meldebehörden (Einwohnermeldeamt) der Städte und Gemeinden wenden, in denen Ihre Vorfahren in Deutschland wohnhaft waren. Die Meldeunterlagen können teilweise noch existieren. Viele wurden in die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindearchive ausgelagert. Hilfreich ist hier, wenn Sie die damalige Wohnanschrift des gesuchten Vorfahrens angeben können. Diese finden Sie regelmäßig in den deutschen Personenstandsurkunden.
Beachten Sie bitte, dass oft nicht unmittelbar nach minderjährigen Kindern gesucht werden kann. Die Kinder wurden damals auf den Meldekarten der Eltern oder der erwachsenen Person vermerkt, bei der sie wohnhaft waren. Daher sollten Sie bei Minderjährigen auch Angaben zu den Eltern machen.
Für Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands zum Zeitpunkt der Passausstellung, war die jeweilige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) die zuständige Passbehörde. Eine zentrale Meldekartei für so genannte „Auslandsdeutsche“ gibt es nicht.