Nicht immer ist ein aktueller Staatsangehörigkeitsausweis notwendig.

Bitte berücksichtigen Sie, dass nicht immer ein aktuell gültiger Staatsangehörigkeitsausweis als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit und somit die Wiederholung und der Aufwand eines Feststellungsverfahrens nötig ist. Im Regelfall können Sie auch mit Ihren deutschen Passdokumenten oder mit Ihrem bisher befristeten - inzwischen jedoch abgelaufenen – Staatsangehörigkeitsausweis den Staatsangehörigkeitsnachweis erbringen.

Erkundigen Sie sich daher zuvor bei Ihrer Auslandsvertretung oder der jeweiligen Behörde/Stelle, ob z. B. für die erneute Passausstellung, für die Aufnahme eines Studiums in der EU, die Eheschließung oder die Aufnahme in ein deutsches Beamtenverhältnis tatsächlich ein (aktueller) Staatsangehörigkeitsausweis erbracht werden muss.