Ich bin Deutsche und habe im Ausland ein Kind bekommen. Braucht es für die Ausstellung eines Reisepasses zwingend einen Staatsangehörigkeitsausweis?
Nein. Wenn mindestens ein Elternteil (Mutter oder Vater) deutsch ist, erwirbt Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt. Im Regelfall wird es genügen, wenn Sie bei der deutschen Auslandsvertretung unter Vorlage der Geburtsurkunde Ihres Kindes und Ihrer eigenen Personal- und Passdokumente direkt den Reisepass beantragen.
Nur dann, wenn die Auslandsvertretung Zweifel hat, dass Ihr Kind oder bereits Sie selbst (noch) in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, wird sie die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises verlangen. Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung.