Wichtiger Hinweis für deutsche Eltern, die ab dem 01.01.2000 bereits selbst im Ausland geboren wurden
Sie sind deutscher Elternteil eines im Ausland geborenen Kindes? Sie wurden ab dem 01.01. 2000 geboren und Ihr Geburtsort liegt selbst im Ausland?
Bitte beachten Sie, dass Ihr im Ausland geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann erwirbt, wenn Sie als Eltern die Geburt Ihres Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen hier: Liste der Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen (vom Auswärtigen Amt erstellt).