Online-Beantragung "in gesetzlicher Vertretung"?
Eine gesetzliche Vertretung wird automatisch durch Gesetz (z. B. gesetzliches Sorgerecht für ein minderjähriges Kind) oder durch gerichtliche (z. B. Scheidungsurteil) oder behördliche Anordnung (z. B. Anordnung des Vormundschaftsgerichtes) bestimmt. Eine Online-Beantragung ist möglich.
Für die Online-Beantragung bei Minderjährigen ist die Zustimmung aller gesetzlicher Vertreterinnen und Vertreter notwendig. Das bedeutet, dass im Laufe der Antragstellung auch Angaben (Name, Kontaktdaten) zur weiteren gesetzlichen Vertretung gemacht werden müssen. Deren schriftliche Zustimmung ist nachzuweisen und verpflichtend zusammen mit dem Ausweisdokument hochzuladen.