Ich lebe in Deutschland und möchte in einem Staatsangehörigkeitsverfahren einen Online-Antrag stellen.
Das Bundesverwaltungsamt ist nur dann für den Antrag (online oder schriftlich) zuständig, wenn die Person, für die der Antrag gestellt wird, ihren gewöhnlichen Aufenthalt nachweislich im Ausland hat.
Antragstellende mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich an die für ihren Wohnsitz örtlich zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde wenden. Eine Antragstellung mit den Online-Antragsformularen des Bundesverwaltungsamtes, die für die Bedürfnisse und rechtlichen Besonderheiten der im Ausland lebenden Personen entwickelt wurden, ist nicht möglich.
Sofern Sie in Deutschland leben fragen Sie ihre örtlich zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde nach den Möglichkeiten einer Online-Antragstellung oder suchen Sie direkt nach den für Sie in Frage kommenden Online-Anträgen im Bundesportal.