Informieren Sie sich!
Das Bundesverwaltungsamt ist nur dann für den Antrag zuständig, wenn die Person, für die der Antrag gestellt wird, ihren gewöhnlichen Aufenthalt nachweislich im Ausland hat.
Alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Staatsangehörigkeitsverfahren finden Sie auf unseren Internetseiten "Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit".
Hier erfahren Sie alles zum Ablauf der Verfahren, zu den notwendigen Nachweisen (einschließlich der Form der Beglaubigung und einer Übersetzung), zu den Gebühren und den Kontaktmöglichkeiten. Die Antragvordrucke für die postalische Antragstellung und dazugehörige Merkblätter sind hinterlegt.
Hinweise zur Online-Beantragung
Für wen kann der Antrag online gestellt werden?
Sie können den Online-Antrag
- für sich selbst oder
- für von Ihnen gesetzlich vertretene minderjährige Kinder
stellen.
Hinweis: Eine gesetzliche Vertretung wird automatisch durch Gesetz (z. B. gesetzliches Sorgerecht für ein minderjähriges Kind) oder durch gerichtliche (z. B. Scheidungsurteil) oder behördliche Anordnung (z. B. Anordnung des Vormundschaftsgerichtes) bestimmt.
Für die Online-Beantragung bei Minderjährigen ist die Zustimmung aller gesetzlicher Vertreterinnen und Vertreter notwendig. Das bedeutet, dass im Laufe der Antragstellung auch Angaben (Name, Kontaktdaten) zur weiteren gesetzlichen Vertretung gemacht werden müssen. Deren schriftliche Zustimmung ist nachzuweisen und zusammen mit dem Ausweisdokument hochzuladen.
Die Entscheidung, ob Sie den Antrag für sich selbst oder für eine andere Person in gesetzlicher Vertretung stellen, treffen Sie erst nach Aufrufen des Online-Antrages. Sie werden hierzu befragt werden.
Anträge im Auftrag anderer Personen (Bevollmächtigung) sind derzeit nur postalisch möglich.
Was muss ich bei der Identifizierung und zum Nutzerkonto Bund beachten?
Viele Online-Anträge der Bundesverwaltung stehen zentral im Verwaltungsportal des Bundes (Bundesportal) zur Verfügung. Dort finden Sie auch die Online-Antragsformulare des Bundesverwaltungsamtes zur Durchführung eines Staatsangehörigkeitsverfahrens.
Um diese zu nutzen müssen Sie ein Nutzerkonto - bund.ID Konto - anlegen. Einmal angelegt, kann das Nutzerkonto auch für eine Vielzahl weiterer Verwaltungsverfahren genutzt werden.
Der Online-Antrag in Staatsangehörigkeitsverfahren erfordert eine Online-Identifikation mit hoher Vertrauensstufe. Wir müssen sicher wissen, wer den Online-Antrag stellt und die Angaben verantwortet. Da Sie im Ausland leben, ist ein persönlicher Beratungstermin mit Ihnen, so wie er im Inland von den Staatsangehörigkeitsbehörden vor den Verfahren regelmäßig vorgesehen wird, nicht möglich.
Um einen staatsangehörigkeitsrechtlichen Online-Antrag stellen zu können, benötigen Sie daher die Online-Funktion des Personalausweises mit PIN-Nummer (eID) oder eine andere eIDAS-konforme Online-Identifizierung mit hohem Vertrauensniveau (nur für Personen eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes möglich).
Bitte beachten: Für das Verzichtsverfahren ist im Staatsangehörigkeitsgesetz ein besonderes Schriftformerfordernis vorgesehen, so dass Sie sich in diesem Verfahren nur über die Online-Funktion des deutschen Personalausweises mit PIN-Nummer (eID) identifizieren können.
Können Sie sich in der vorgesehenen Form nicht identifizieren, können Sie den Antrag nur postalisch stellen.
Wie fülle ich das Online-Formular im Bundesportal aus?
Ein Zwischenspeichern im Onlineantrag ist nicht möglich.
Planen Sie deshalb genügend Zeit für den Antrag ein.
Sie werden durch das Online-Formular geführt. Das bedeutet, dass Schritt-für-Schritt alle notwendigen Angaben abgefragt und Sie zum Hochladen der Unterlagen / Nachweise aufgefordert werden.
Dem Bundesverwaltungsamt werden keine ID-Daten Ihres Ausweisdokumentes und im Vertretungsfalle auch keine persönlichen Daten (Namen, Vornamen, Geburtsdatum) über das Nutzerkonto übermittelt. Daher kann es sein, dass Sie im Verlauf der Online-Beantragung trotz der Online-Identifizierung gebeten werden eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes hochzuladen. Dieses gilt dann auch für den späteren Identitätsabgleich bei Aushändigung der Entscheidung in der deutschen Auslandsvertretung.
Es gibt verpflichtende Angaben (Pflichtfelder) und Unterlagen ohne die eine Antragstellung nicht möglich ist. Sie werden aber gebeten, auch alle anderen Angaben so vollständig wie möglich zu machen. Eine zügige Bearbeitung ist nur möglich, wenn Nachfragen oder Nachforderungen so weit möglich reduziert werden.
Im Bereich "Ergänzende Angaben" zum Ende jeden Online-Antrages haben Sie die Möglichkeit, weitere Angaben zum Antrag zu machen und /oder weitere Dokumente hochzuladen, die die Bearbeitung des Antrages unterstützen. Sie können dort ebenfalls angeben, ob weitere Familienangehörige im zeitlichen Zusammenhang einen gleichlautenden Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen. Soweit Sie dazu Angaben machen, können wir auf diese Verfahren zugreifen, um die dortigen Informationen und Unterlagen für Ihren Antrag nicht doppelt anfordern zu müssen.
Was passiert nach "Absenden" des Antrages?
Mit „Absenden“ des Online-Antrages werden die Antragsangaben zunächst an das Bundesportal übermittelt und dort sicher gespeichert.
Für Ihre Unterlagen steht im Anschluss eine Zusammenfassung aller Angaben in Form eines pdf-Dokumentes zur Verfügung, welches Sie für sich abspeichern und/oder ausdrucken können. Dem pdf-Dokument sind der Tag und die Zeit der Absendung und eine automatisch generierte Vorgangsnummer zu entnehmen.
Die Vorgangsnummer ist nicht das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes. Das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes erhalten Sie mit einer von uns erstellten Eingangsbestätigung oder unserem ersten Schreiben an Sie.
Das Bundesverwaltungsamt wird Ihre Antragsangaben im Bundesportal abholen. Der Antrag ist förmlich gestellt und Änderungen der Angaben oder eine Rücknahme des Antrages sind nur noch schriftlich beim Bundesverwaltungsamt möglich. Für die Rücknahme des Antrages können Gebühren entstehen.
Bitte warten Sie ab, bis sich das Bundesverwaltungsamt oder die deutsche Auslandsvertretung bei Ihnen meldet. Es ist möglich, dass Sie aufgefordert werden, Ihre hochgeladenen Dokumente noch im Original oder in beglaubigter Form einzureichen oder ergänzende Informationen und Unterlagen zuzusenden.
Im besten Falle erhalten Sie direkt die Nachricht, dass Sie die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde bei der Auslandsvertretung abholen können.
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Stand 08.07.2020