Datenschutzerklärung im Sinne der EU - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu den Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit
Inhaltsverzeichnis
- 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- 2. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
- 3. Art und Herkunft der personenbezogenen Daten
- 4. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch das Bundesverwaltungsamt
- 5. Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck
- 6. Empfänger der personenbezogenen Daten
- 7. Übermittlung von Daten an ein Drittland ggf. außerhalb des Geltungsbereiches der DSGVO
- 8. Dauer der Datenspeicherung
- 9. Ihre Rechte
- 10. Notwendigkeit der Datenverarbeitung
- 11. Entscheidungen werden automatisiert getroffen (Art. 13 Abs. 2 f DSGVO)
- 12. Kontaktmöglichkeit per E-Mail
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Durchführung von Staatsangehörigkeitsverfahren auf Antrag von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
2. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
2.1. Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das:
Bundesverwaltungsamt, Barbarastr. 1, 50735 Köln, Deutschland
Telefon: +49 22899358–0
Telefax: +49 22899358-41747
E-Mail: poststelle@bva.bund.de
(Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme auch unsere Kommunikationshinweise unter Nr. 12)
2.2. Bei konkreten Datenschutzfragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesverwaltungsamt, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, DGZ-Ring 12, 13086 Berlin
Telefon: +49 22899358–681234
Telefax: +49 22899358-681140
E-Mail: Datenschutzbeauftragter@bva.bund.de
3. Art und Herkunft der personenbezogenen Daten
3.1. Allgemein
Wir verarbeiten alle die Daten, die Sie mit der Antragsstellung / Erklärung bei uns einreichen. Dazu zählen Ihre Antrags- bzw. Erklärungsangaben und die Daten, die in den beiliegenden Urkunden und Unterlagen enthalten sind. Dabei kann es sich auch um sogenannte „sensible Daten“ nach Art. 9 DSGVO handeln (u. a. Religionszugehörigkeit oder Gesundheitsdaten), die aus Antragsangaben und eingereichten Dokumenten hervorgehen.
Das Bundesverwaltungsamt kann im Rahmen der Bearbeitung je nach Verfahren, insbesondere durch Ermittlungen, von anderen Stellen weitere personenbezogene Daten erhalten (u. a. zu Staatsangehörigkeitsverhältnissen, Straffälligkeiten oder Meldedaten).
Entsprechende Stellen je Verfahren siehe Nr. 6.
3.2. Onlinebeantragung über das Bundesportal
Sofern Sie Ihren Antrag bzw. Ihre Erklärung online über das Bundesportal abgegeben haben, erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten von der Bundesdruckerei GmbH als Hoster dieser Plattform.
Bezüglich der notwendigen personenbezogenen Daten unterscheidet sich das Onlineverfahren nicht vom bisherigen analogen Papierverfahren. Die Onlineformulare sind bei der Datenabfrage lediglich an die technischen Bedingungen angepasst worden.
4. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch das Bundesverwaltungsamt
Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO und § 3 BDSG in Verbindung mit § 31 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist das Bundesverwaltungsamt als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland berechtigt, zur Durchführung eines Staatsangehörigkeitsverfahrens personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist (Wahrnehmung seiner im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben).
Soweit das Bundesverwaltungsamt personenbezogene Daten zur Wahrnehmung seiner im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben verarbeitet und die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf bereits in der Endeinrichtung des Endnutzers gespeicherte Informationen unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Telemediendienstes einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen kann, stützt sich die Verarbeitung dieser Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG i. V. m. der entsprechenden gesetzlichen Aufgabennorm.
5. Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck
5.1.
Nach bestandskräftigem Abschluss des Staatsangehörigkeitsverfahren (positiv wie auch negativ), ist die Entscheidung gem. § 33 Abs. 3 StAG an das Register über Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Register EStA) zu übermitteln.
Im Register werden folgende Daten gespeichert:
- Grundpersonalien der antragstellenden bzw. erklärenden Person (Familienname, Geburtsname, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Anschrift im Zeitpunkt der Entscheidung)
- Art der Wirksamkeit und Tag des Wirksamwerdens der Entscheidung oder Urkunde
- Bezeichnung, Anschrift und Aktenzeichen der Behörde, die die Entscheidung getroffen hat.
Die Daten werden im EStA-Register dauerhaft gespeichert und sind nur den in § 33 Abs. 4 StAG genannten Stellen zugänglich.
5.1.1. Ihre Rechte
Sie haben gegenüber dem Bundesverwaltungsamt (Registerbehörde) das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und gegenüber der Behörde, die den Eintrag vorgenommen hat, das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) bzw. Löschung (Art. 17 DSGVO) der Daten; jeweils unter den dort beschriebenen Voraussetzungen.
Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Aufsichtsbehörde ist der/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Kontaktdaten: siehe unter Nr. 9).
5.1.2. Verantwortlicher
für das Register EStA ist auch hier das Bundesverwaltungsamt (Kontaktdaten: siehe unter Nr. 2).
5.2.
Gemäß § 32 StAG ist das Bundesverwaltungsamt als Staatsangehörigkeitsbehörde gesetzlich verpflichtet anderen Staatsangehörigkeitsbehörden personenbezogene Daten (z. B. in Form der Übersendung einer Staatsangehörigkeitsakte zur Einsichtnahme) zu übermitteln, wenn diese zur Aufgabenerfüllung der anderen Staatsangehörigkeitsbehörde notwendig sind.
6. Empfänger der personenbezogenen Daten
Zwecks Durchführung der gesetzlich geregelten Verfahren werden Ihre personenbezogenen Daten auch an andere Empfänger weitergegeben.
Im Regelfall wird die jeweils zuständige Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland beteiligt. Darüber hinaus erfolgen regelmäßig Ermittlungen bzw. Datenübermittlungen an folgende Stellen:
- bei Feststellungsverfahren: Einwohnermeldeämtern; Kommunalarchiven und Standesämter.
- bei Einbürgerungsverfahren im Rahmen der Wiedergutmachtung (Art. 116 Abs. 2 Grundgesetz): Einwohnermeldeämter; Kommunalarchive, Standesämter und Entschädigungsbehörden.
- bei der Ermessenseinbürgerung: Verfassungsschutzbehörde (gem. § 37 StAG); die für den Einbürgerungstest zuständige Behörde
- bei Verzichtsverfahren: die für den Wehrdienst zuständige Behörde der Bundeswehr (nur bei grundsätzlich wehrpflichtigen Personen)
- bei Erwerb durch Erklärung: Verfassungsschutzbehörde (gem. § 37 StAG), einwohnermeldeämter, Kommunalarchive und Standesämter
- bei Wiedergutmachungseinbürgerung (§ 15 StAG): Sicherheitsbehörden (gem. § 27 Abs. 2 StAG), Einwohnermeldeämter, Kommunalarchive und Standesämter und Entschädigungsbehörden.
Mitgeteilt werden in der Regel Ihre Grundpersonalien (Familienname, Geburtsname, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt), soweit vorhanden auch der letzte innerdeutsche Wohnsitz sowie die Antragsart (z. B. Feststellungsverfahren, Einbürgerung, Verzichtsverfahren).
Eine Weitergabe Ihrer Daten zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.
7. Übermittlung von Daten an ein Drittland ggf. außerhalb des Geltungsbereiches der DSGVO
Es findet keine Datenübermittlung an ein Drittland statt.
8. Dauer der Datenspeicherung
Die Daten zu einem Verfahren werden solange gespeichert, wie sie zur Zweckerreichung benötigt werden und vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.
Ihre Daten werden dauerhaft aufbewahrt. Dies ist erforderlich, um die Geltendmachung und Wahrung Ihrer Rechte und der Ihrer Nachfahren in späteren Verwaltungsverfahren geltend machen zu können.
9. Ihre Rechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen nachfolgende Rechte zur Verfügung. Diese können Sie beim unter 2. aufgeführten datenschutzrechtlich Verantwortlichen geltend machen.
9.a Recht auf Auskunft - Art. 15 DSGVO
Mit dem Recht auf Auskunft erhält die von einer Datenverarbeitung betroffene Person eine umfassende Einsicht in die sie angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien, wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.
9.b Recht auf Berichtigung - Art. 16 DSGVO
Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, unrichtige sie angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.
9.c Recht auf Löschung - Art. 17 DSGVO
Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen.
Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die entsprechenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.
9.d Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - Art. 18 DSGVO
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, eine weitere Verarbeitung der sie angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch die betroffene Person ein.
9.e Recht auf Widerspruch - Art. 21 DSGVO
Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für eine betroffene Person, aus Gründen die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, solchen weiteren Verarbeitungen ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, die zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder berechtigter öffentlicher sowie privater Interessen erfolgen. Es gelten die in § 36 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.
9.f Recht auf Beschwerde - Art. 77 DSGVO
Als betroffene Person haben Sie unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten etwa gegen die DSGVO verstößt.
Hinweis: Die für das BVA zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde können Sie wie folgt erreichen:
der/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Telefon: 0228997799–0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
10. Notwendigkeit der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das Bundesverwaltungsamt steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben (siehe Nr. 4). Für die Erfüllung dieser Aufgaben ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Im Falle der Nichtbereitstellung könnte Ihr Antrag/ Ihr Anliegen hier nicht bearbeitet werden.
Im Rahmen der Staatsangehörigkeitsverfahren werden ausschließlich personenbezogene Daten verarbeitet, die zur Erfüllung der Aufgabe notwendig sind. Diese Daten stellen Sie im Rahmen des Antrages, in Erklärungen oder im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfügung (siehe Nr. 3).
11. Entscheidungen werden automatisiert getroffen (Art. 13 Abs. 2 f DSGVO)
Es werden keine automatisierten Entscheidungen getroffen.
12. Kontaktmöglichkeit per E-Mail
Die Kommunikation via unverschlüsselter E-Mail kann Sicherheitslücken aufweisen. Beispielsweise können E-Mails auf dem Weg an das Bundesverwaltungsamt von versierten Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen werden.
Es wird daher ausdrücklich davon abgeraten, insbesondere Anträge, Erklärungen und Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten (z. B. Scans von Antragsunterlagen, Personenstandsurkunden) via unverschlüsselter E-Mail zuzusenden.
Sollte das Bundesverwaltungsamt eine allgemeine Anfrage über eine E-Mail oder das Kontaktformular von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail grundsätzlich berechtigt sind. Ansonsten bitten wir Sie, uns ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation hinzuweisen. Die Daten dieser Nachricht und Ihre E-Mail-Adresse werden dann in der Regel für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet. Die Angabe Ihrer Anschrift ist optional und ermöglicht uns, soweit von Ihnen gewünscht, die Bearbeitung Ihres Anliegens auf postalischem Weg. Daneben werden Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage an uns übermittelt.
Hinweis: Ohne Angaben zu Ihrem derzeitigen Aufenthaltsstaat (Ihrer Adresse) kann eine Beratung unvollständig sein, da das Bundesverwaltungsamt nur für Personen zuständig ist, die außerhalb Deutschlands wohnen.
Die Kontaktaufnahme mit dem Bundesverwaltungsamt per E-Mail ist auch im laufenden Verfahren über die zentrale E Mail-Adresse möglich: staatsangehoerigkeit@bva.bund.de
Wir verweisen an dieser Stelle auch auf die im Internet hinterlegte allgemeine Datenschutzerklärung des Bundesverwaltungsamtes (siehe Fußzeile neben dem Impressum).
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der mit einer E-Mail übermittelten Daten und des Inhalts (welcher ggf. ebenfalls von Ihnen übermittelte personenbezogenen Daten enthält) auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt.
In den für Ihre Anfrage zuständigen Fachreferaten werden die von Ihnen übermittelten Daten (z. B. Name, Vorname, Anschrift), zumindest jedoch die E-Mail-Adresse, sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive ggf. von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet.
Die Aufbewahrung und Löschung von allgemeinen Anfragen in elektronischer Form erfolgt – wie auch in Papierform – gemäß den für die Aufbewahrung und Löschung von Schriftgut geltenden gesetzlichen Fristen bzw. nach Wegfall des Verarbeitungszweckes.
(Stand: Juni 2024)