Antragsvordruck und Hinweise zur Auskunft aus dem Register EStA

Jedermann hat Anspruch auf unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten im Register EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten).
Rechtsgrundlage ist § 15 EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Um Missbrauch zu vermeiden,

  • ist der Antrag schriftlich zu stellen,
  • muss die Unterschrift auf dem Antrag beglaubigt sein oder ist dem Antrag eine amtlich beglaubigte (beidseitige) Kopie eines gültigen deutschen Personalausweises oder Reisepasses beizufügen.
  • wird die Auskunft schriftlich erteilt.

Nähere Informationen zum Auskunftsverfahren und den Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Antragstellung und Bearbeitung erfolgen ausschließlich in einem schriftlichen Verfahren. Persönliche Vorsprachen sind nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.

Für telefonische Anfragen nutzen Sie bitte im Rahmen der Servicezeiten (Mo.Do. 8.00 – 16.30 Uhr und Fr. 08.00 - 15:00 Uhr) die im Merkblatt angegebene Telefonnummer. Bitte beachten Sie, dass in Zeiten hohen Telefonaufkommens nicht jeder Anruf sofort entgegen genommen werden kann und Wartezeiten möglich sind.

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