Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Das Bundesverwaltungsamt führt das Register, in dem alle seit 28.08.2007 von deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden getroffenen Entscheidungen gesammelt und gespeichert werden (Rechtsgrundlage: § 33 Staatsangehörigkeitsgesetz).

Es handelt sich um ein modernes Online-Register, auf das die nach dem Wohnsitzprinzip zuständigen 570 Staatsangehörigkeitsbehörden Deutschlands und das Bundesverwaltungsamt als für Deutsche im Ausland zuständige Behörde als Entscheidungs- und Informationsgrundlage zugreifen. Die Bearbeitung von z. B. Anträgen auf Einbürgerung oder von Passanträgen wird dadurch beschleunigt. Auch die deutschen Auslandsvertretungen erhalten Auskünfte aus dem Register.

Der Datentransfer zwischen den Staatsangehörigkeitsbehörden und dem Bundesverwaltungsamt als Registerbehörde erfolgt über das sichere behördeneigene TESTA-Netz (Trans-European Services for Telematics between Administrations (Europäisches Verwaltungsnetz). Die Entwicklung des Registers erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Für die Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Staatsangehörigkeitsbereichs und ihre Nutzung zu Forschungszwecken gelten die allgemeinen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Hier finden Sie weitere Hinweise und Vordrucke zu diesem Thema: Hinweise und Vordrucke

Kontakt

E-Mail: EStA@bva.bund.de

Servicehotline: 022899358-20600

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