Verzicht erklären

Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten können durch schriftliche Erklärung ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben. Damit die Erklärung rechtswirksam wird, bedarf es dazu der Genehmigung der Staatsangehörigkeitsbehörde (Verzichtsurkunde).

 

Anleitungsschritte

Erklärungsvordruck downloaden und ausfüllen

Für die Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit gegenüber dem Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Vordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.

Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung:

  • Vordruck VZ – Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit gem. § 26 Staatsangehörigkeitsgesetz
  • Merkblatt mit Hinweisen zur Erklärung des Verzichts
  • Informationen zum Datenschutz
  • Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person

Füllen Sie den Vordruck deutlich, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.

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Unterlagen zusammenstellen

Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben - als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen

Mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit:

  • deutscher Personalausweis
  • deutscher Reisepass
  • (letzter) Staatsangehörigkeitsausweis

Mögliche Nachweise zum Besitz der anderen Staatsangehörigkeit und des dauerhaften Aufenthaltes:

  • ausländischer Personalausweis
  • ausländischer Reisepass
  • (ausländischer) Staatsangehörigkeitsausweis
  • ausländische Meldebestätigung

Weitere Unterlagen:

  • Genehmigung des deutschen Familiengerichtes bei minderjährigen Kindern
  • Genehmigung des deutschen Betreuungsgerichtes bei unter Betreuung stehenden Volljährigen

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte hierzu unserem Merkblatt

Erklärung mit Unterlagen übersenden

Bitte reichen Sie die unterschriebene Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei Ihrer örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei uns ein.

Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie die für Sie passenden Vordrucke.

 

Antwort abwarten

Sollte Ihr Anliegen nicht direkt bearbeitet werden können, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung, mit der Ihnen dann auch das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes mitgeteilt wird. Dieses Aktenzeichen geben Sie bitte künftig bei jedem Schriftwechsel an.

 

Eingangsbestätigung Staatsangehörigkeit

Wir informieren Sie, wenn für die Bearbeitung Ihrer Verzichtserklärung weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind. Sofern erforderlich (nur bei Wehrpflichtigen) holt das Bundesverwaltungsamt die Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung für Sie ein.

Die Urkunde über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit übersenden wir an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.

Wir empfehlen Ihnen, die Verzichtsurkunde dauerhaft und sicher aufzubewahren.

Teilen Sie uns Ihre neue Adresse bei einem Umzug mit!

Wenn Sie im Laufe des Verfahrens umziehen, teilen Sie uns unter Angabe des Aktenzeichens Ihre neue Anschrift mit. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist das Bundesverwaltungsamt für Ihr Verfahren nicht mehr zuständig. Die hier vorliegenden Unterlagen werden dann von hier an die für Sie im Bundesgebiet zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben.

Verzichtsurkunde dauerhaft und sicher verwahren

Verwahren Sie daher die Verzichtsurkunde zusammen mit der Einbürgerungsurkunde des anderen Staates dauerhaft und sicher.

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