Wir Eltern möchten auf die deutsche Staatsangehörigkeit unseres Kindes verzichten? Geht das?
Ja, aber im Falle Minderjähriger nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts.
Hinweis: Das entsprechende Verfahren beim Gericht müssen Sie eigenständig beantragen und durchführen.
Da Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann der Antrag hierzu bei jedem deutschen Amtsgericht gestellt werden. Eine Abgabe dieses Verfahrens, nach Ihrer Antragstellung, an ein anderes Gericht ist jedoch nicht mehr möglich. Bitte überlegen Sie daher vor Antragstellung sorgfältig, bei welchem Amtsgericht der Antrag gestellt werden soll. Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung wird es häufig sinnvoll sein, das Amtsgericht damit zu befassen, in dessen Bezirk etwaige Beteiligte oder Familienangehörige (z. B. Eltern) wohnen oder das bereits früher mit Familiensachen derselben Beteiligten befasst gewesen ist. Bei Zweifeln lassen Sie sich hierzu direkt vom Bundesverwaltungsamt oder der deutschen Auslandsvertretung beraten.