Ich lebe in Deutschland und habe eine staatsangehörigkeitsrechtliche Frage.
Leben Sie dauerhaft in Deutschland müssen Sie sich für alle staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen und Anliegen an die für Ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde wenden.
Das Bundesverwaltungsamt ist Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) im Ausland haben. Die von uns bereitgestellten Antragsvordrucke, Merkblätter und Informationen auf unseren Internetseiten sind daher nur für Personen vorgesehen, die im Ausland leben.
Für Verfahren bei einer Staatsangehörigkeitsbehörde im Inland müssen Sie die Vordrucke der jeweiligen Behörde nutzen. Bitte informieren Sie sich dort. Sollten Sie nicht wissen, welche Behörde für Sie zuständig ist, können Sie sich bei Ihrer Stadt-, Kreis- oder Bezirksverwaltung erkundigen. Das Bundesverwaltungsamt kann Ihnen die für Sie zuständige Behörde nicht nennen.
Auch können Sie vom Bundesverwaltungsamt keine Beratung, Auskünfte und Informationen zu inländischen Staatsangehörigkeitsverfahren erhalten. Das Bundesverwaltungsamt kann Ihnen auch bei einem laufenden Verfahren bei einer Inlandsbehörde nicht behilflich sein.
Gegenüber den Staatsangehörigkeitsbehörden im Inland ist das Bundesverwaltungsamt nicht weisungsbefugt. Bei Problemen oder für Beschwerden, wenden Sie sich bitte an Ihre inländische Staatsangehörigkeitsbehörde oder deren zuständige übergeordnete Behörde (Aufsichtsbehörde).