Wo kann ich mich persönlich vor Antragsstellung beraten lassen?

Als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bietet das Bundesverwaltungsamt keine persönliche Beratung vor Ort an. Die verschiedenen Staatsangehörigkeitsverfahren werden sowohl in Köln (Hauptstandort) als auch an den Standorten in Hamm, Kiel, Magdeburg, Osnabrück oder Neubrandenburg bearbeitet. 

Alle wichtigen Informationen, Vordrucke und Merkblätter haben wir auf unserer Internetseite für Sie zusammengestellt. Sofern Sie darüber hinaus Fragen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren uns während unserer Servicezeiten telefonisch. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie bei den einzelnen Staatsangehörigkeitsverfahren. Auskünfte zu konkreten Unterlagen, Dokumenten und Rechtsfragen, die Ihre persönliche Situation betreffen, können wir in der Regel vor Antragsstellung nicht erteilen; hierzu bedarf es nicht selten zunächst einer umfangreichen Befassung mit Ihrem Einzelfall. 

Sie können sich bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung – insbesondere, wenn Ihre deutschen Sprachkenntnisse für eine sorgfältige und korrekte Antragstellung nicht ausreichen - beraten lassen. Darüber hinaus bieten auch die deutschen Auslandsvertretungen auf ihren Internetseiten viele Informationen zu Fragen der Staatsangehörigkeit. Die jeweiligen Internetseiten finden Sie hier: Liste der Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen