Hinweise für Mehrstaater
Es gibt verschiedene Gründe und es ist nicht mehr ungewöhnlich, dass jemand mehrere Staatsangehörigkeiten gleichzeitig besitzt. In der Regel ist das der Fall, wenn man von seinen Eltern - die jeweils unterschiedlicher Nationalität sind - deren verschiedene Staatsangehörigkeiten durch Abstammung erwirbt. Auch durch Geburt im Lande (Territorialprinzip) oder z. B. durch Einbürgerung können weitere Staatsangehörigkeiten hinzuerworben werden.
Sofern Sie Mehrstaater sind, beachten Sie bitte Folgendes:
Die Behörden des Herkunftsstaates, dessen Staatsangehörigkeit Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit besitzen, sind berechtigt, Sie zu jeder Zeit während eines Aufenthaltes in seinem Hoheitsgebiet so zu behandeln, als ob Sie ausschließlich seine Staatsangehörigkeit besäßen. In einem solchen Fall könnten Sie z. B. von den dortigen Behörden an einer Wiederausreise gehindert werden. Wenn die Behörden des Herkunftsstaates dies verweigern, wären die deutschen Auslandsvertretungen nicht in der Lage, Sie konsularisch zu betreuen. Auch die Möglichkeiten, in anderer Weise Hilfen zu gewähren, wären eingeschränkt. Dies beruht auf dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass ein Staat seinen Staatsangehörigen den diplomatischen Schutz nicht gegenüber einem Staat gewähren kann, dem diese gleichfalls angehören.
Bei Reisen in einen dritten Staat, der mit Ihrem Herkunftsstaat eng verbunden ist und einem Auslieferungs- oder anderen Hilfeersuchen Ihres Herkunftsstaates auf Grund vertraglicher Bindung nachkommen würde, können ebenfalls Schwierigkeiten solcher Art eintreten.
Es können zudem Einreisebeschränkungen in anderen Staaten bestehen, weil deren Verhältnis zu Ihrem Herkunftsstaat belastet ist. Soweit Sie neben der Staatsangehörigkeit Ihres Herkunftsstaates noch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen, gelten diese Hinweise in Bezug auf jeden dieser anderen Staaten.
Derartige Behinderungen lassen sich nur vermeiden, wenn Sie, falls bzw. sobald dies möglich ist, vor einer Reise ins Ausland den Verlust Ihrer anderen Staatsangehörigkeit / Staatsangehörigkeiten herbeiführen.