Auswirkungen des Brexit auf Deutsche, die die britische Staatsangehörigkeit erwerben möchten (Beibehaltungsverfahren)
Deutsche Staatsangehörige, die die britische Staatsangehörigkeit nach dem Brexit erwerben oder erwerben möchten, beachten bitte folgende Stichtage und Hinweise:
Einbürgerung im Vereinigten Königreich erfolgte in der Zeit vom 01.02.2020 bis 31.12.2020
(= während Übergangszeit)
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU hat sich zunächst nichts geändert. Sofern der Erwerb der britischen Staatsangehörigkeit während der Übergangszeit bis zum einschließlich 31.12.2020 (= Aushändigung der Einbürgerungsurkunde) erfolgte, ging die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren. Eine Beibehaltungsgenehmigung war nicht notwendig. Die Erteilung einer vorsorglichen Beibehaltungsgenehmigung war rechtlich ausgeschlossen.
Einbürgerung im Vereinigten Königreich erfolgt ab dem 01.01.2021
(= nach Übergangszeit)
Deutsche Staatsangehörige, welche nach dem 31.12.2020 die britische Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren grundsätzlich ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
> Die deutsche Staatsangehörigkeit geht jedoch nicht verloren, wenn der Antrag auf Erwerb der britischen Staatsangehörigkeit bis zum 31.12.2020 bei den britischen Behörden gestellt wurde. Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Brexit-Übergangsgesetz
Es kann sein, dass Sie oder Ihre Nachkommen später einmal anhand des Tages der Antragstellung nachweisen müssen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit mit Erwerb der britischen Staatsangehörigkeit aufgrund der Übergangsregelung nicht verloren haben. Wir empfehlen Ihnen daher alle - insbesondere datierten - Unterlagen und Dokumente, die im Zusammenhang mit der Beantragung der britischen Staatsangehörigkeit stehen, sorgfältig und dauerhaft aufzubewahren.
> Wenn Sie die britische Staatsangehörigkeit ab dem 01.01.2021 beantragt haben oder beantragen, benötigen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 StAG
Alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten dazu finden Sie hier: