Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Staatsangehörigkeit für Personen, die im Ausland leben. Das Bundesverwaltungsamt bietet hierzu verschiedene Services an.

Über welchen Bereich möchten Sie gerne mehr erfahren?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit am 26. Juni 2024 in Kraft treten.

Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministerium des Innern und für Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/01/bt_staatsangehoerigkeit.html

Wir bitten, von Auskunftsanfragen beim Bundesverwaltungsamt zu den künftigen Regelungen abzusehen. Wir informieren Sie in Kürze zu den Änderungen auf unseren Internetseiten.

Bitte beachten Sie auch unseren aktuellen Hinweis zum Beibehaltungsverfahren.

Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich an die für Ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde (Kommunal- oder Kreisverwaltung) wenden. Auskünfte und Beratungen durch das Bundesverwaltungsamt sind nicht möglich.

Im Überblick

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Verständnis, dass wir keine Besucher empfangen oder persönlich vor Ort beraten können.

Bei dringenden Fragen können Sie sich natürlich auch weiterhin an unser zentrales Postfach staatsangehoerigkeit@bva.bund.de wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wissenswertes zum Thema

Serviceangebote

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Ausstellung Menschenschicksale

Die deutsche Staatsangehörigkeit im Dritten Reich

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Lupe

Datenschutz

Informationen im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

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digitale Daten im Hintergrund, davor das Symbol für ein Schloss, eine Frau hält die Hand unter dieses Schloss

Register EStA

Behördenregister zu Entscheidungen der deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden

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Pässe

Meldungen aus dem Bereich Staatsangehörigkeit

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