Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Berichtigung oder Ergänzung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Inhaltsverzeichnis
Zweck des Antrags
Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedsstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Mit dem angefügten Antrag können Sie den europäischen Feuerwaffenpass beantragen, verlängern, berichtigen oder ergänzen.
Hinweis: Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt nicht zur dauerhaften Verbringung von Schusswaffen oder Munition ins Ausland. Hierfür werden andere Erlaubnisse benötigt. Mehr Informationen zur Unterscheidung vom Europäischen Feuerwaffenpass und der Verbringungserlaubnis finden Sie hier: "Wann benötige ich einen europäischen Feuerwaffenpass und wann eine Verbringungserlaubnis?".
Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind Personen, für die das Bundesverwaltungsamt waffenrechtlich zuständig (§48 Abs.1 WaffG) ist und deren mitzunehmende Waffen in einer deutschen Waffenbesitzkarte eingetragen sind.
Voraussetzungen zur Antragsstellung
Neben den persönlichen Voraussetzungen sind noch weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung erforderlich:
- Ein den Vorschriften entsprechendes Lichtbild muss mitgesendet werden (§33 Abs. 2 Satz 2 bis 4 AWaffV)
- Eine Kopie des Personalausweises/ Reisepasses muss angefügt werden
- Es dürfen nicht mehr als 10 Waffen in den EFP eingetragen werden
- Nur die dem Bedürfnis entsprechende Munition darf mitgenommen werden
Weitere Informationen zum Europäischen Feuerwaffenpass entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Merkblatt und dem Antragsvordruck.
Ansprechpartner
Hotline Waffenrechtliche Erlaubnisse
Bundesverwaltungsamt50728 Köln
Deutschland
- Tel
- 022899358-99192
- Fax
- 022899358-87053
- waffenrecht@bva.bund.de