Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und / oder Munition  

Zweck des Antrags

Für die Ausfuhr in EU-Mitglied- oder Schengen-Staaten oder (Wieder-)einfuhr von Waffen in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie eine Verbringungserlaubnis. Das Bundesverwaltungsamt ist zuständig für Verbringungserlaubnisse, der in § 48 Abs. 2 WaffG genannten Personen. Entsprechend dem Prinzip der doppelten Genehmigung benötigen Sie zunächst die Einfuhrerlaubnis des Zielstaates, um dann eine Ausfuhrgenehmigung erhalten zu können.

Zollrechtliche Genehmigungspflichten bleiben dabei unberührt, diese müssen Sie als Waffenbesitzer selbst in Erfahrung bringen. Ein Verbringen von Schusswaffen und Munition (im Sinne der § 29 WaffG) ohne eine entsprechende Erlaubnis stellt eine Straftat nach § 52 WaffG dar. 

Antragsberechtigte Person

Antragsberechtigt sind

  • ausländische Diplomaten, Konsularbeamte und gleichgestellte sonstige bevorrechtigte ausländische Personen
  • ausländische Angehörige der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte sowie deren Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder
  • Personen, die zum Schutze ausländischer Luftfahrzeuge und Seeschiffe eingesetzt sind
  • Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des Waffengesetzes haben

die Schusswaffen und / oder Munition in die, aus oder durch die Bundesrepublik Deutschland (§ 29 Abs. 1 WaffG i.Vm. § 29 Abs. 1 AWaffV) verbringen möchten.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere FAQ.

Antragsvoraussetzungen

Folgende Angaben und Unterlagen müssen Sie bei allen drei Formen der Verbringung dem Antrag beifügen:

  • Angaben zum Versender und Empfänger
  • Angaben zu der / den zu verbringenden Waffe/n
  • Kopie des Personalausweises / Reisepasses
  • ggf. Angaben zum Antragsteller / Transportverantwortlichen
Art des Antragsweitere benötigte Angaben und Unterlagen
Einfuhr einer Waffe und / oder Munition in die Bundesrepublik Deutschland
  • Angaben zu waffenrechtlichen Erlaubnissen
  • Angaben zur sicheren Aufbewahrung
Ausfuhr aus der Bundesrepublik DeutschlandEinfuhrgenehmigung des Empfängerstaats
Verbringen durch die Bundesrepublik DeutschlandEinfuhrgenehmigung des Empfängerstaats und Erlaubnis des Versenderstaates

 

Ansprechpartner

Hotline Waffenrechtliche Erlaubnisse

Bundesverwaltungsamt
Referat S II 6 - Waffenrechtliche Erlaubnisse
50728 Köln
Deutschland
Tel
022899358-99192
Fax
022899358-28005
Mail
waffenrecht@bva.bund.de

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