Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen

Diese Anzeige ist auszufüllen, wenn Sie gem. § 34 Abs. 2 WaffG eine Schusswaffe an eine/n Person/Waffenhändler/Firma überlassen haben und die Waffe aus Ihrer Waffenbesitzkarte auszutragen ist. Zur Antragsbearbeitung ist das Mitsenden der Waffenbesitzkarte zwingend erforderlich.   

Hinweis: Die Anzeige ist innerhalb von zwei Wochen nach Überlassung auszufüllen und an das Bundesverwaltungsamt weiterzuleiten.

Ansprechpartner

Hotline Waffenrechtliche Erlaubnisse

Bundesverwaltungsamt
Referat S II 6 - Waffenrechtliche Erlaubnisse
50728 Köln
Deutschland
Tel
022899358-99192
Fax
022899358-87053
Mail
waffenrecht@bva.bund.de

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