Anzeige über den Verlust von Schusswaffen / Erlaubnisurkunden

Zweck der Anzeige

Diese Anzeige gem. § 37 Abs. 2 WaffG ist auszufüllen, wenn eine Schusswaffe und / oder eine Erlaubnisurkunde verloren gegangen ist. Bei einer / mehreren verloren gegangenen Erlaubnisurkunde/n kann über dieses Formular gleichzeitig eine Ersatzausfertigung beantragt werden.

Hinweise:

  • Die Anzeige ist innerhalb von zwei Wochen nach Verlust auszufüllen und dem Bundesverwaltungsamt zu übersenden. Sollten Sie die Schusswaffe und/oder die Erlaubnisurkunde/n wiederauffinden, ist dies dem Bundesverwaltungsamt anzuzeigen und die ausgestellten Ersatzdokumente dem Bundesverwaltungsamt zurückzugeben.
  • Bei Schusswaffen muss noch auf einem gesonderten Blatt angegeben werden, unter welchen Umständen und zu welchem Zeitpunkt Ihnen die Waffe/n abhanden gekommen ist/sind. Insbesondere sind Angaben zur Aufbewahrungssituation und der genauen Örtlichkeit zum Zeitpunkt des Abhandenkommens erforderlich
  • Diese Anzeige entbindet Sie nicht von einer Verlustanzeige bei der Polizei.

Näheres entnehmen Sie bitte den Anzeigenformularen.  

Ansprechpartner

Hotline Waffenrechtliche Erlaubnisse

Bundesverwaltungsamt
Referat S II 6 - Waffenrechtliche Erlaubnisse
50728 Köln
Deutschland
Tel
022899358-99192
Fax
022899358-87053
Mail
waffenrecht@bva.bund.de

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