Anzeige über den Verlust von Schusswaffen / Erlaubnisurkunden
Zweck der Anzeige
Diese Anzeige gem. § 37 Abs. 2 WaffG ist auszufüllen, wenn eine Schusswaffe und / oder eine Erlaubnisurkunde verloren gegangen ist. Bei einer / mehreren verloren gegangenen Erlaubnisurkunde/n kann über dieses Formular gleichzeitig eine Ersatzausfertigung beantragt werden.
Hinweise:
- Die Anzeige ist innerhalb von zwei Wochen nach Verlust auszufüllen und dem Bundesverwaltungsamt zu übersenden. Sollten Sie die Schusswaffe und/oder die Erlaubnisurkunde/n wiederauffinden, ist dies dem Bundesverwaltungsamt anzuzeigen und die ausgestellten Ersatzdokumente dem Bundesverwaltungsamt zurückzugeben.
- Bei Schusswaffen muss noch auf einem gesonderten Blatt angegeben werden, unter welchen Umständen und zu welchem Zeitpunkt Ihnen die Waffe/n abhanden gekommen ist/sind. Insbesondere sind Angaben zur Aufbewahrungssituation und der genauen Örtlichkeit zum Zeitpunkt des Abhandenkommens erforderlich
- Diese Anzeige entbindet Sie nicht von einer Verlustanzeige bei der Polizei.
Näheres entnehmen Sie bitte den Anzeigenformularen.
Ansprechpartner
Hotline Waffenrechtliche Erlaubnisse
Bundesverwaltungsamt Referat S II 6 - Waffenrechtliche Erlaubnisse
50728 Köln
Deutschland
50728 Köln
Deutschland
- Tel
- 022899358-99192
- Fax
- 022899358-87053
- waffenrecht@bva.bund.de