Wann benötige ich einen Europäischen Feuerwaffenpass und wann eine Verbringungserlaubnis?
Für einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport Ihrer Waffen für einen Zweck der von Ihrem waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist, ist ein Europäischer Feuerwaffenpass (EFP) ausreichend (z.B. Jagdreise, Teilnahme an schießsportlicher Veranstaltung).
Für die dauerhafte Verbringung einer Waffe ins europäische Ausland (Schengenraum) / in oder durch die Bundesrepublik Deutschland ist eine Verbringungserlaubnis (VE) erforderlich. Dies gilt auch, wenn Sie die Waffe zum Zweck der Veräußerung/ Überlassung grenzüberschreitend transportieren.
Ansprechpartner
Hotline Waffenrechtliche Erlaubnisse
Bundesverwaltungsamt50728 Köln
Deutschland
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