Wann benötige ich einen Europäischen Feuerwaffenpass und wann eine Verbringungserlaubnis?

Für einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport Ihrer Waffen für einen Zweck der von Ihrem waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist, ist ein Europäischer Feuerwaffenpass (EFP) ausreichend (z.B. Jagdreise, Teilnahme an schießsportlicher Veranstaltung).

Für die dauerhafte Verbringung einer Waffe ins europäische Ausland (Schengenraum) / in oder durch die Bundesrepublik Deutschland ist eine Verbringungserlaubnis (VE) erforderlich. Dies gilt auch, wenn Sie die Waffe zum Zweck der Veräußerung/ Überlassung grenzüberschreitend transportieren.

Ansprechpartner

Hotline Waffenrechtliche Erlaubnisse

Bundesverwaltungsamt
Referat S II 6 - Waffenrechtliche Erlaubnisse
50728 Köln
Deutschland
Tel
022899358-99192
Fax
022899358-28005
Mail
waffenrecht@bva.bund.de

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