Benötige ich einen Voreintrag für einen Schalldämpfer?
Für einen Schalldämpfer ist ein Voreintrag erforderlich, da es sich um ein waffenrechtlich relevantes Teil handelt. Daher müssen Sie vor Erwerb eines Schalldämpfers den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe (Voreintrag) stellen.
Bei weiteren Fragen hierzu können Sie uns gerne kontaktieren.
Ansprechpartner

Hotline Waffenrechtliche Erlaubnisse
Bundesverwaltungsamt
Referat S II 6 - Waffenrechtliche Erlaubnisse
50728 Köln
Deutschland
50728 Köln
Deutschland
- Tel
- 022899358-99192
- Fax
- 022899358-87053
- waffenrecht@bva.bund.de
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Stand 31.07.2018