Benötige ich einen Voreintrag für einen Schalldämpfer?

Für einen Schalldämpfer ist ein Voreintrag erforderlich, da es sich um ein waffenrechtlich relevantes Teil handelt. Daher müssen Sie vor Erwerb eines Schalldämpfers den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe (Voreintrag) stellen.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie uns gerne kontaktieren.

Ansprechpartner

Hotline Waffenrechtliche Erlaubnisse

Bundesverwaltungsamt
Referat S II 6 - Waffenrechtliche Erlaubnisse
50728 Köln
Deutschland
Tel
022899358-99192
Fax
022899358-87053
Mail
waffenrecht@bva.bund.de

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Stand 31.07.2018