Was passiert, wenn ich als im Ausland lebender Sportschütze mein waffenrechtliches Bedürfnis nicht nachweisen kann?
Sollten Sie als Sportschütze im Ausland nicht die erforderlichen Trainingseinheiten erbringen/ nachweisen können, so ist grundsätzlich ein gebührenpflichtiger Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen. Sie haben allerdings die Möglichkeit einen vorübergehenden Wegfall Ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses geltend zu machen.
Dies bedeutet, dass Sie den Nachweis erbringen müssen das Sie für einen genau definierten Zeitraum und aus beruflichen Gründen im Ausland sind und nicht regelmäßig trainieren können. Diesen Nachweis können Sie erbringen z.B. durch Vorlage eines Arbeitsvertrages bzw. einer Kommandierungs-/ Versetzungsverfügung.
Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gerne uns kontaktieren.
Ansprechpartner
Hotline Waffenrechtliche Erlaubnisse
Bundesverwaltungsamt50728 Köln
Deutschland
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