Waffenrechtliche Erlaubnisse

Das BVA ist zuständig für Anträge von folgenden Personengruppen:

  • Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des Waffengesetzes haben (Auslandsdeutsche)
  • ausländische Diplomaten, Konsularbeamte und gleichgestellte sonstige bevorrechtigte ausländische Personen
  • ausländische Angehörige der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte sowie deren Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder
  • Personen, die zum Schutz ausländischer Luftfahrzeuge und Seeschiffe eingesetzt sind

Das Bundesverwaltungsamt bietet verschiedene Services in waffenrechtlichen Angelegenheiten an. Hier finden Sie Informationen zu Anträgen, Anzeigen, Merkblätter, Antworten auf häufige Fragen und Themen.

Über welchen Bereich möchten Sie gerne mehr erfahren?

Entscheidung

Entscheidung

Ich möchte Folgendes anzeigen...

Bitte wählen Sie einen Vordruck, der auf Ihr Anliegen zutrifft

Wissenswertes zum Thema

Ansprechpartner

Hotline Waffenrechtliche Erlaubnisse

Bundesverwaltungsamt
Referat S II 6 - Waffenrechtliche Erlaubnisse
50728 Köln
Deutschland
Tel
022899358-99192
Fax
022899358-87053
Mail
waffenrecht@bva.bund.de

Zum Kontaktformular