Nachträgliche Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid

Für wen ist dieses Verfahren geeignet?

Sie sind Spätaussiedler, leben in Deutschland und haben noch Familienangehörige im Aussiedlungsgebiet.

Für wen  kann nachträglich eine Einbeziehung in den Aufnahmebescheid beantragt werden? 

  • Ihr Ehegatte (Heirat vor Ihrer Ausreise und wenn die Ehe seit mindestens drei Jahren besteht) und
  • Ihre Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), wenn diese vor Ihrer Ausreise geboren wurden

Geben Sie aber bitte dennoch alle Familienangehörigen an, die zu Ihnen nach Deutschland nachreisen sollen und füllen für jede Person ein Ergänzungsblatt aus.

Keine Einbeziehung und keine Anlage für weitere Verwandte
Ihre Geschwister, Eltern, Schwiegereltern und sonstige Verwandten können nicht einbezogen werden. Ebenso kann diesen Personen keine Anlage zum Bescheid ausgestellt werden. 

Antragstellung online über das Bundesportal:

Sie können den Antrag nachträgliche Einbeziehung auch online über das Bundesportal stellen. Dafür müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis über das Nutzerkonto des Bundes identifizieren und den Antrag ausfüllen.

Über das Bundesportal können Sie die nachträgliche Einbeziehung auch online beantragen.

Link zum Onlineformular

oder

Antragstellung direkt beim Bundesverwaltungsamt

Anleitungsschritte

Antragsvordruck herunterladen (downloaden)

Im Download-Paket sind diese Dokumente enthalten:

  • Antrag auf nachträgliche Einbeziehung
  • Merkblatt zur nachträglichen Einbeziehung
  • Informationen zum Datenschutz
  • Vollmacht zur Bevollmächtigung eines Dritten

zu den Vordrucken

Postweg

Sollen wir Ihnen einen Antrag schicken, senden Sie uns bitte eine kurze Nachricht (Brief, E-Mail, Kontaktformular, Fax) oder rufen Sie uns an.

Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln

E-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de

Antrag ausfüllen

Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich, sorgfältig, vollständig in deutscher Sprache aus. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß gemacht werden. Wichtig: Der Spätaussiedler oder eine bevollmächtigte Person muss den Antrag eigenhändig unterschreiben.

Sie können einer Person mit Wohnsitz in Deutschland eine Vollmacht erteilen, die dann für Sie den Schriftwechsel mit uns führt. Einen Vordruck für die Erteilung der Vollmacht finden Sie hier.

Unterlagen, Urkunden zusammenstellen und beifügen

Eine Übersicht der beizufügenden Unterlagen, Urkunden finden Sie hier.

Ausgefüllten Antrag verschicken

Senden Sie den ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen und Dokumenten an:

Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln

Antwort abwarten

Sie (oder Ihr Bevollmächtigter) erhalten von uns eine Eingangsbestätigung. Je nach Antragsaufkommen kann dies dauern. Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie auch Ihr Aktenzeichen. Unter diesem Aktenzeichen wird Ihr Antrag bei uns bearbeitet. Bitte verwenden Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schreiben und halten es bei telefonischen Anfragen stets bereit.

Eingangsbestätigung Spätaussiedleraufnahmeverfahren Eingangsbestätigung

Sollten weitere Angaben, Unterlagen oder Urkunden erforderlich sein, werden wir diese bei Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten schriftlich anfordern.

Der Sprachnachweis

Alle volljährigen Personen, für die die Aufnahme oder Einbeziehung beantragt wird, müssen grundsätzlich Kenntnisse der deutschen Sprache haben und einen Nachweis darüber erbringen. Informationen zum Sprachnachweis erhalten Sie hier.

Der Bescheid

Sind alle Voraussetzungen erfüllt wird der Bescheid erstellt und dem Antragsteller oder der bevollmächtigten Person zugeschickt. Der Bescheid muss gut verwahrt werden, da er unter anderem zur Ausreise nach Deutschland erforderlich ist und bei Beantragung des Visums vorgelegt werden muss.