Nachträgliche Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid
Für wen ist dieses Verfahren geeignet?
Anleitungsschritte
Antragsvordruck herunterladen (downloaden)
Im Download-Paket sind diese Dokumente enthalten:
- Antrag auf nachträgliche Einbeziehung
- Merkblatt zur nachträglichen Einbeziehung
- Informationen zum Datenschutz
- Vollmacht zur Bevollmächtigung eines Dritten
Postweg
Sollen wir Ihnen einen Antrag schicken, senden Sie uns bitte eine kurze Nachricht (Brief, E-Mail, Kontaktformular, Fax) oder rufen Sie uns an.
Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
E-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de
Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich, sorgfältig, vollständig in deutscher Sprache aus. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß gemacht werden. Wichtig: Der Spätaussiedler oder eine bevollmächtigte Person muss den Antrag eigenhändig unterschreiben.
Sie können einer Person mit Wohnsitz in Deutschland eine Vollmacht erteilen, die dann für Sie den Schriftwechsel mit uns führt. Einen Vordruck für die Erteilung der Vollmacht finden Sie hier.
Unterlagen, Urkunden zusammenstellen und beifügen
Eine Übersicht der beizufügenden Unterlagen, Urkunden finden Sie hier.
Ausgefüllten Antrag verschicken
Senden Sie den ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen und Dokumenten an:
Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
Antwort abwarten
Sie (oder Ihr Bevollmächtigter) erhalten von uns eine Eingangsbestätigung. Je nach Antragsaufkommen kann dies dauern. Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie auch Ihr Aktenzeichen. Unter diesem Aktenzeichen wird Ihr Antrag bei uns bearbeitet. Bitte verwenden Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schreiben und halten es bei telefonischen Anfragen stets bereit.
Sollten weitere Angaben, Unterlagen oder Urkunden erforderlich sein, werden wir diese bei Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten schriftlich anfordern.
Der Sprachnachweis
Alle volljährigen Personen, für die die Aufnahme oder Einbeziehung beantragt wird, müssen grundsätzlich Kenntnisse der deutschen Sprache haben und einen Nachweis darüber erbringen. Informationen zum Sprachnachweis erhalten Sie hier.
Der Bescheid
Sind alle Voraussetzungen erfüllt wird der Bescheid erstellt und dem Antragsteller oder der bevollmächtigten Person zugeschickt. Der Bescheid muss gut verwahrt werden, da er unter anderem zur Ausreise nach Deutschland erforderlich ist und bei Beantragung des Visums vorgelegt werden muss.