Wiederaufgreifen des Verfahrens
Für wen ist dieses Verfahren geeignet?
Anleitungsschritte
Schreiben Sie uns
Wenn Sie ein Wiederaufgreifen Ihres abgelehnten Verfahrens beantragen möchten, schreiben Sie uns bitte einen formlosen Brief (nicht per E-Mail). Dieses Schreiben muss von Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten unterschrieben werden.
Geben Sie in Ihrem Schreiben Ihren Namen und das Aktenzeichen des Verfahrens an.
Führen Sie alle Personen auf, für die Sie das Wiederaufgreifen des Verfahrens beantragen wollen.
Wenn Sie eine Person im Bundesgebiet kennen, die Ihnen behilflich sein kann und die Bevollmächtigung übernehmen möchte, senden Sie bitte zusammen mit Ihrem formlosen Antrag auch die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht mit.
Neue Unterlagen, Urkunden zusammenstellen und beifügen
Wenn Sie im Besitz von Unterlagen, Urkunden sind, die Sie bei der abgelehnten Beantragung noch nicht vorgelegt hatten, so schicken Sie diese bitte mit. Auch bereits vorliegende Sprachzertifikate bitte beifügen.
Eine Übersicht der beizufügenden Unterlagen, Urkunden finden Sie hier.
Den Brief verschicken
Senden Sie den Brief an:
Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
Antwort abwarten
Sie (oder Ihr Bevollmächtigter) erhalten von uns eine Eingangsbestätigung. Je nach Antragsaufkommen kann dies dauern. Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie auch Ihr Aktenzeichen. Unter diesem Aktenzeichen wird ihr Antrag bei uns bearbeitet. Bitte verwenden Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schreiben und halten es bei telefonischen Anfragen stets bereit.
Sollten weitere Angaben, Unterlagen oder Urkunden erforderlich sein, werden wir diese bei Ihnen oder ihrem Bevollmächtigten schriftlich anfordern.
Der Sprachnachweis
Alle volljährigen Personen, für die die Aufnahme oder Einbeziehung beantragt wird, müssen Kenntnisse der deutschen Sprache haben und einen Nachweis darüber erbringen. Informationen zum Sprachnachweis erhalten Sie hier.
Der Bescheid
Sind alle Voraussetzungen erfüllt wird der Bescheid erstellt und dem Antragsteller oder der bevollmächtigten Person zugeschickt. Der Bescheid muss gut verwahrt werden, da er unter anderem zur Ausreise nach Deutschland erforderlich ist und bei Beantragung des Visums vorgelegt werden muss.