Unterlagen und Urkunden

Welche Unterlagen und Urkunden muss ich vorlegen?

  • Die Geburts- und Heiratsurkunde der Person, die sich am 22.06.1941 zum deutschen Volkstum bekannt hat und von der der Antragsteller seine deutsche Volkszugehörigkeit ableitet,
  • durchgängig alle Geburtsurkunden und Heiratsurkunden bis hin zu der Person, die 1941 Deutsche war,
  • ggf. Adoptionsurkunde(n) (mit Adoptionsbeschluss), ggf. Scheidungsurkunden aller aussiedlungswilligen Personen (auch der Kinder). Diese Urkunden sollen grundsätzlich aus dem Jahr der Erstausstellung stammen und als amtlich oder notariell beglaubigte Fotokopien vorgelegt werden.
  • Nachweise, die die eigene Zugehörigkeit zur deutschen Nationalität belegen z. B.

    • Inlandspass mit Eintragung der Nationalität
    • Militärpass mit Eintragung der Nationalität
    • Geburtsurkunden von Kindern mit Eintragung der Nationalität der Eltern (wobei es unerheblich ist, ob diese aussiedeln wollen)
    • Gerichtsurteile
  • Arbeitsbuch des Spätaussiedlerbewerbers
  • Arbeitsbuch jeder weiteren aussiedlungswilligen Personen, die vor dem 01.01.1974 geboren wurden
  • Führungszeugnisse aller aussiedlungswilligen Personen älter als 16 Jahre

Welche Beschaffenheit müssen die Unterlagen und Dokumente aufweisen?

Benötigt werden Fotokopien vom Original mit notarieller Beglaubigung. Fotokopien müssen vollständig sein, das heißt Vorder- und Rückseite der Urkunde sind vorzulegen. Unbeglaubigte Fotokopien sind nicht beweisgeeignet.

Der Beglaubigungsvermerk muss im Original vorliegen und die vollständige inhaltliche Übereinstimmung der Fotokopie mit dem Original bestätigen.

Fotokopien von Beglaubigungsvermerken oder Beglaubigungsvermerke, die lediglich die Unterschrift des Übersetzers beglaubigen, reichen nicht aus.

Allen fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.

Die „Haager Apostille“

Die Geburts- und Heiratsurkunden sind mit einer „Haager Apostille“ zu versehen. Dies gilt nicht für Urkunden:

  • aus den EU-Mitgliedsstaaten
  • aus der Russischen Föderation, die vor Juni 1992 ausgestellt wurden
  • aus Kasachstan, die vor Februar 2001 ausgestellt wurden
  • aus der Ukraine, die vor 2004 ausgestellt wurden

Die mit einer Apostille versehenen Urkunden sind als notariell beglaubigte Fotokopien vorzulegen.

Hinweise zum Apostille-Verfahren entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Haager Apostille“. Ist eine  Apostillierung nicht möglich, dann wenden Sie sich bitte an das Bundesverwaltungsamt oder an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Gegenwärtig werden von deutschen Passbehörden grundsätzlich nur Urkunden anerkannt, die mit einer Apostille versehen sind.

 

Dokument

vorzulegende Form
Originalnotariell beglaubigte Fotokopie

Fotokopie

Geburtsurkunde

(Hinweis Apostille beachten)

Häkchen

Heiratsurkunde

(Hinweis Apostille beachten)

Häkchen

Adoptionsurkunde

Häkchen

Scheidungsurkunde

Häkchen

Sterbeurkunde

Häkchen

Inlandspass / Reisepass

Häkchen

Militärpass

Häkchen

Einverständniserklärung

Häkchen

Urkunde über Vaterschaftsanerkennung

Häkchen

Gerichtsurteile

Häkchen

Arbeitsbuch

Häkchen

Führungszeugnis

Häkchen

Sprachzertifikat

Häkchen

Namensänderungsurkunde

Häkchen

Staatsangehörigkeitsurkunde

Häkchen

Rehabilitationsbescheinigung

Häkchen

Meldebescheinigung

Häkchen

Spätaussiedlerbescheinigung

Häkchen

Vollmacht

Häkchen

Diplome / Zeugnisse

Häkchen

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