Teilnahmeberechtigung für einen Integrationskurs

Was ist eine Teilnahmeberechtigung, wozu wird sie benötigt?

Wenn Sie eine entsprechende Teilnahmeberechtigung vom Bundesverwaltungsamt erhalten haben, können Sie sich nach Ihrer Ankunft an Ihrem Wohnort für einen Integrationskurs anmelden.  In diesem Kurs werden Ihnen neben der Vermittlung der deutschen Sprache auch Orientierungshilfen für Ihr Leben in Deutschland gegeben. Integrationskurse werden in allen Bundesländern von verschiedenen Einrichtungen angeboten.

Muss ich einen Antrag stellen?

Nein. Ob Sie Anspruch auf eine kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs haben, wird bereits während der Registrierung entschieden. Sie müssen daher keinen gesonderten Antrag stellen.

Ich habe keine Teilnahmeberechtigung erhalten

Sind Sie bereits vor dem 01.01.2005 registriert worden, können Sie ebenfalls noch kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen, sofern Sie noch keinen Sprachkurs besucht haben, der durch die Agentur für Arbeit gefördert wurde. In diesen Fällen kann der Antrag auf Ausstellung einer Teilnahmeberechtigung für einen Integrationskurs mittels Antragsformular oder formlos an uns.

zum Antrag

Bei einem formlosen Antrag müssen Sie neben Ihren persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Zeitpunkt der Einreise in das Bundesgebiet) angeben, ob Sie bereits an einem von der Agentur für Arbeit geförderten Sprachlehrgang teilgenommen haben und welche örtliche Agentur für Arbeit für Sie derzeit zuständig ist. Bitte fügen Sie auch eine Fotokopie der Spätaussiedlerbescheinigung bei.

Ich habe meine Teilnahmeberechtigung verloren, wie bekomme ich Ersatz?

Schreiben Sie uns. Teilen Sie dabei unbedingt Ihr Aktenzeichen mit.

Unsere Anschrift

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Friedland
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland

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