Betreuungsgeld

Was ist Betreuungsgeld?

Das Betreuungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Bundesregierung, die zum Bestreiten Ihrer ersten, notwendigen Ausgaben (z. B. Besorgung von Dingen täglichen Bedarfs) gedacht ist.

Wer kann das Betreuungsgeld erhalten?

Anspruchsberechtigt sind: Spätaussiedler und ihre miteingereisten Familienangehörigen, sofern sie ins Verfahren aufgenommen werden.

Sie müssen unverzüglich nach Eintreffen im Bundesgebiet in Friedland zum Zwecke der Registrierung und Verteilung vorgesprochen haben. Nach Abschluss des Registrier- und Verteilverfahrens und Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung erlischt der Anspruch.

Wie hoch ist das Betreuungsgeld?

Für jede berechtigte Person wird einmalig der Betrag in Höhe von 20 Euro ausgezahlt.

Muss ich einen Antrag stellen?

Nein. Bereits bei Ihrer Vorsprache in der Leitstelle wird der Anspruch geprüft.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Der Betrag wird grundsätzlich in bar ausgezahlt. Der Erhalt des Betreuungsgeldes muss von Ihnen quittiert werden. 

Wann erfolgt die Auszahlung?

Sie und Ihre Angehörigen erhalten das Betreuungsgeld im Verlauf des Registrier- und Verteilverfahrens.

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