Bescheinigung (Spätaussiedlerbescheinigung) (§ 15 BVFG)

Wer im Wege des Aufnahmeverfahrens nach Deutschland kommt, erhält seit 1993 eine Bescheinigung, damit er seine Rechtsstellung für alle Behörden verbindlich nachweisen kann.
Sie wird Spätaussiedlern, Ehegatten und Abkömmlingen erteilt.

Seit dem 01.01.2005 werden die Bescheinigungen vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt, vorher durch Länderbehörden.