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Inhaltsverzeichnis

U

Übernahmegenehmigung (§ 33 AuslG a. F., § 100 Abs. 4 BVFG)

Ausländerrechtliche Entscheidung, mit der Aussiedlern bis zum 30.06.1990 und ihren Familienangehörigen bis 1993 die Einreise nach Deutschland erlaubt wurde. Sie wurde von Verwandten bei den Vertriebenenämtern (D1) beantragt, in Listen zusammengefasst und vom Bundesverwaltungsamt genehmigt. Sie konnte auch vom Aussiedler selbst im Herkunftsgebiet (D1a) oder im westlichen Ausland (D3) beantragt werden.
Auf Grundlage der Übernahmegenehmigung wurde ein Einreisesichtvermerk (Visum) erteilt.

V

Vertriebene (§ 1 BVFG)

Vertriebene sind Personen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen des 2. Weltkriegs während der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ihre Heimat in den Herkunftsgebieten verlassen mussten.

Vertriebenenausweis (§ 15 Abs. 1 BVFG a. F.)

Der Vertriebenenausweis wurde zum Nachweis der Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft zur Gewährung von Rechten oder Vergünstigungen vor dem 01.01.1993 ausgestellt. Er wurde durch die Bescheinigung abgelöst.

Vertriebenenausweis A und B (§ 2 Abs. 2 BVFG a. F.)

Heimatvertriebene sind Personen, die ihren Wohnsitz am 31.12.1937 in dem Gebiet des Staates hatten, aus dem sie vertrieben worden sind. Sie erhielten einen Ausweis A.
Der Vertriebenenausweis B wurde für Vertriebene im Sinne des § 1 BVFG a. F., die nicht Heimatvertriebene sind und ihren Wohnsitz im Vertreibungsgebiet verloren haben, ausgestellt.
Für die Leistungen spielte diese Unterscheidung keine Rolle.

Vertriebenenausweis C (§ 3 BVFG a. F.)

Der Vertriebenenausweis C wurde für Sowjetzonenflüchtlinge im Sinne des § 3 BVFG a. F. ausgestellt.

W

Wysow-Verfahren

Das "Wysow" ist eine Anforderung zur Ausreise aus der ehemaligen Sowjetunion die von den Behörden als Einladung durch Verwandte im Bundesgebiet verlangt wurde. Diese Einladung zur humanitären Familienzusammenführung ist bis Anfang der 90er Jahre Voraussetzung der Erteilung von Ausreisegenehmigungen der Sowjetunion und ihrer Nachfolgestaaten gewesen. Das Wysow-Verfahren wurde beim Deutschen Roten Kreuz eingeleitet.

Z

Zentralkartei Friedland

Am Standort Friedland des Bundesverwaltungsamtes befindet sich die zentrale Auskunfts- und Erfassungsstelle für Spätaussiedler, Aussiedler, Heimkehrer sowie entlassene Kriegsgefangene. In dieser Kartei sind neben weiteren historisch bedeutsamen Unterlagen sämtliche Aussiedler erfasst, die von 1953 bis 1991 ins Bundesgebiet eingereist und registriert worden sind.

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Stand 14.04.2021