Information entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Aufnahme von Personen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Inhaltsverzeichnis
- Wie lautet die Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit?
- Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
- An wen können Sie sich in Datenschutzfragen wenden?
- Welche Personenbezogenen Daten werden verarbeitet und aus welcher Quelle stammen sie?
- Für welche Zwecke und auf welche Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
- Wer erhält Ihre Daten bzw. an wen werden diese übermittelt?
- Werden Ihre Daten an ein Drittland ggf. außerhalb des Geltungsbereiches der DSGVO übermittelt?
- Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
- Betroffenenrechte
- Notwendigkeit der Datenverarbeitung
- Werden Entscheidungen automatisiert getroffen? – Art. 22 DSGVO
Wie lautet die Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit?
Zur Durchführung des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens und der damit verbundenen Verfahren muss das Bundesverwaltungsamt personenbezogene Daten verarbeiten und anhand dieser Daten prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen oder Ausschlusstatbestände, die sich aus dem BVFG ergeben, vorliegen und gegebenenfalls an Dritte weiterleiten. Die Regelungen der jeweils geltenden Fassung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden dabei beachtet.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Bundesverwaltungsamt
Barbarastrasse 1
50735 Köln
Telefon: +49 22899358–0
Telefax: +49 22899358-41747
E-Mail: poststelle@bva.bund.de
An wen können Sie sich in Datenschutzfragen wenden?
Bundesverwaltungsamt
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
Telefon: +49 22899358–681234
Telefax: +49 22899358-681140
E-Mail: Datenschutzbeauftragter@bva.bund.de
Welche Personenbezogenen Daten werden verarbeitet und aus welcher Quelle stammen sie?
Wir verarbeiten alle die Daten, die Sie mit der Antragsstellung bei uns einreichen. Die entsprechenden Daten sind im Antragsformular selbstständig einzutragen und zum Teil zu belegen. Benötigt werden Angaben zu dem Spätaussiedlerbewerber / der Spätaussiedlerbewerberin und zur antragstellenden Person soweit sich diese vom Bewerber / von der Bewerberin unterscheidet. Zusätzlich zu den Daten des Spätaussiedlerbewerbers / der Spätaussiedlerbewerberin werden Informationen zu Vorfahren, Abkömmlingen und weiteren Familienangehörigen abgefragt. Neben Ihren Antragsangaben werden auch die Daten verarbeitet, die in den beiliegenden Urkunden und Unterlagen enthalten sind. Dabei kann es sich gemäß Art. 9 DSGVO um „personenbezogene Daten besonderer Kategorien“ (z. B. Religionszugehörigkeit, Gesundheitsdaten) handeln, die aus Antragsangaben und eingereichten Dokumenten hervorgehen.
Das Bundesverwaltungsamt kann im Rahmen einer Antragsbearbeitung je nach Verfahren, insbesondere durch Ermittlungen, von anderen Stellen weitere personenbezogene Daten erhalten (siehe Nr. 6). Die Erhebung der Daten ist für die Antragsbearbeitung, darauf bezogene Rückfragen, sowie die spätere Übermittlung Ihres Bescheides erforderlich. Die Entscheidung zu Ihrem Antrag wird von uns an Sie (oder falls angegeben Ihren Vertreter) postalisch zugesandt. Die Kontaktdaten werden für die postalische Zustellung verarbeitet.
Sofern Sie Ihren Antrag auf elektronischem Weg über das Bundesportal stellen, erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten von der Bundesdruckerei GmbH und dem ITZBund als Hoster dieser Plattform.
Für welche Zwecke und auf welche Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
5.a Verarbeitungszweck
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Durchführung des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens zur Anerkennung als Spätaussiedler und als einbezogener Ehegatte oder Abkömmling sowie der Aufnahme als weiterer Angehöriger in die Anlage des Aufnahmebescheides und alle damit verbundenen Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz.
5.b Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO auf Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, welche zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, dient im Einzelfall auch Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit das BVA personenbezogene Daten zur Wahrnehmung seiner im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt verarbeitet, stützt sich die Verarbeitung dieser Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und § 3 BDSG i. V. m. der entsprechenden gesetzlichen Aufgabennorm.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht darüber hinaus auf den §§ 16 und 29 BVFG.
Wer erhält Ihre Daten bzw. an wen werden diese übermittelt?
Die in dem (Online-)Formular angegebenen Daten werden zur Antragsbearbeitung an das BVA übermittelt. Soweit weitere Stellen (z. B. Gerichte) in das Verfahren eingebunden sind, gelten auch diese als Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten.
Zwecks Durchführung der gesetzlich geregelten Verfahren werden Ihre personenbezogenen Daten auch an andere Empfänger weitergegeben. Im Regelfall wird die jeweils zuständige Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland beteiligt. Darüber hinaus erfolgen regelmäßig Ermittlungen bzw. Datenübermittlungen an folgende Stellen:
- Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Einwohnermelde-ämter, Standesämter, Vertriebenenämter bzw. Nachfolgebehörden, Ausländerzentralregister, Deutsches Rotes Kreuz (DRK).
- Zur Feststellung der Ausschlussgründe nach § 5 Nummer 1 Buchstabe e und d BVFG: Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirm-dienst, Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt.
- Im Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG: Staatsangehörigkeitsbehörden, Pass- und Personalausweisbehörden.
- Im Verteilungsverfahren nach § 8 BVFG: die zentralen Landesaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer.
- Für die Organisation und Durchführung von Tests zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse nach § 6 Abs. 1 und 2 BVFG und zum Nachweis der Grundkenntnisse der deutschen Sprache nach § 27 Abs. 2 BVFG im Aussiedlungsgebiet: die jeweils beteiligte Auslandsvertretung.
- Für die Organisation und Durchführung von Tests zum Nachweis der Grundkennt-nisse der deutschen Sprache nach § 27 Abs. 2 BVFG im Aussiedlungsgebiet: das Goethe-Institut und Partner.
- Für Integrationsmaßnahmen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
- Für die Klärung der Anerkenntnisfähigkeit von Prüfungen, Befähigungsnachweisen und Ansprüchen auf Sozialleistungen: Kultusministerkonferenz, Berufsgenossenschaften, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Rentenversicherungsträger.
Mitgeteilt werden in der Regel Ihre Grundpersonalien (Familienname; Geburtsname; frühere Namen; Bestandteile des Namens, die das deutsche Recht nicht vorsieht; das Geschlecht; Vornamen; Tag und Ort der Geburt), die letzte Anschrift im Aussiedlungsgebiet und -soweit vorhanden- auch der letzte innerdeutsche Wohnsitz sowie die Entscheidung im Aufnahmeverfahren.
Eine Weitergabe Ihrer Daten zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.
Sofern Sie Ihren Antrag auf elektronischem Weg über das Bundesportal gestellt haben, werden Ihre personenbezogenen Daten von der Bundesdruckerei GmbH als Hoster dieser Plattform an unseren IT-Dienstleister ITZBund für die weitere Verarbeitung übermittelt.
Werden Ihre Daten an ein Drittland ggf. außerhalb des Geltungsbereiches der DSGVO übermittelt?
Nein, Ihre Daten werden nicht an Drittländer, die sich ggfs. außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO befinden, übermittelt.
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Die Daten zu einem Verfahren werden solange gespeichert, wie sie zur Zweckerreichung benötigt werden und vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.
Ihre Daten werden für die gesamte Dauer des Aufnahmeverfahrens und der damit verbundenen Verfahren gespeichert. Dies ist erforderlich, um die Geltendmachung und Wahrung Ihrer Rechte und der Ihrer Nachfahren in späteren Verwaltungsverfahren geltend machen zu können.
Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen nachfolgende Rechte zur Verfügung. Diese können Sie beim unter 2. aufgeführten datenschutzrechtlich Verantwortlichen geltend machen.
9.a Recht auf Auskunft – Art. 15 DSGVO
Mit dem Recht auf Auskunft erhält die von einer Datenverarbeitung betroffene Person eine umfassende Einsicht in die sie angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien, wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.
9.b Recht auf Berichtigung – Art. 16 DSGVO
Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, unrichtige sie angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.
9.c Recht auf Löschung – Art. 17 DSGVO
Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen.
Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.
9.d Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Art. 18 DSGVO
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, eine weitere Verarbeitung der sie angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch die betroffene Person ein.
9.e Recht auf Datenübertragbarkeit – Art. 20 DSGVO
Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, die sie angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen.
Dieses Recht steht dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.
9.f Recht auf Widerspruch - Art. 21 DSGVO
Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für eine betroffene Person, aus Gründen die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, solchen weiteren Verarbeitungen ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, die zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder berechtigter öffentlicher sowie privater Interessen erfolgen. Es gelten die in § 36 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.
9.g Recht auf Beschwerde – Art. 77 DSGVO
Als betroffene Person haben Sie unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten etwa gegen die DSGVO verstößt.
Hinweis:
Die für das BVA zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde können Sie wie folgt erreichen:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Telefon: 0228 997799 0
Telefax: 0228 997799 5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
9.h Recht auf Widerruf der Einwilligung – Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch diese nicht berührt.
Notwendigkeit der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das BVA hier im Aufgabenbereich der Auf-nahme nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben. Für die Erfüllung dieser Aufgaben ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Dementsprechend sind Sie verpflichtet diese bereitzustellen. Denn im Falle der Nichtbereitstellung könnte Ihr Antrag / Ihr Anliegen hier nicht bearbeitet werden.
Werden Entscheidungen automatisiert getroffen? – Art. 22 DSGVO
Nein, es gibt keine Entscheidungen die automatisiert getroffen werden.