Zentrale Karteien
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Zentralkartei
Am Standort Friedland des Bundesverwaltungsamtes befindet sich die zentrale Auskunfts- und Erfassungsstelle für Spätaussiedler, Aussiedler, Heimkehrer sowie entlassene Kriegsgefangene. In dieser Zentralkartei sind nicht nur sämtliche Aussiedler erfasst, die von 1956 bis 1991 ins Bundesgebiet eingereist und registriert worden sind, sondern auch die historisch bedeutsamen Unterlagen über die Heimkehr der ca. zweihunderttausend Kriegsgefangenen, die zwischen 1946 und 1953 das damalige Grenzdurchgangslager Friedland durchlaufen haben. Hinter jedem dieser Vorgänge verbirgt sich ein Einzelschicksal.
Insgesamt umfasst die Zentralkartei über drei Millionen Altvorgänge aus den Zeitraum von 1946 bis 1991 in annähernd 16.000 Stehordnern. 1991 erfolgte die Umstellung auf EDV.
Nicht nur Behörden sowie Renten- und Versicherungsträger greifen gerne auf diese Informationsquelle zurück. Auch die Betroffenen selbst und ihre Angehörigen sind vielfach auf diese Informationen angewiesen, zum Beispiel wenn es gilt, für die Berechnung der eigenen Rente Ersatz- und Ausfallzeiten aufgrund von Kriegsgefangenschaft, Internierung oder Verschleppung nachweisen zu müssen.
Darüber hinaus verwahrt das Bundesverwaltungsamt alle seit 1993 von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen abgegebenen Erklärungen zur Namensführung. Das Bundesverwaltungsamt ist damit insbesondere auch Ansprechpartner für die Standesämter in Fragen des Namensrechts.
Kontrollkartei
über geleistete Zahlungen nach dem Häftlingshilfegestz (HHG) und dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Personen, die
- nach Ende des Zweiten Weltkrieges in der ehemaligen DDR
oder
- den kommunistisch beherrschten Staaten Osteuropas einschließlich der ehemaligen Sowjetunion
wegen ihres Eintretens oder Widerstands zugunsten freiheitlich-demokratischer Verhältnisse politisch verfolgt und in Gewahrsam genommen wurden, erhalten eine einmalige Entschädigung.
Rechtsgrundlage sind das Häftlingshilfegesetz (HHG) und das Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG). Die Entschädigung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Ausgleichsleistung oder Eingliederungshilfe. Am 29.08.2007 ist jedoch das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in Kraft getreten. Hiernach kann eine monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer gewährt werden, sofern sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Für die Leistungsgewährung nach dem HHG und dem StrRehaG sind unterschiedliche Behörden zuständig. Auch gelten spezielle Stichtagsregelungen. Dem Bundesverwaltungsamt werden die Entscheidungen der zuständigen Stellen über die Gewährung von Leistungen mitgeteilt. Diese Zentralkartei wird in der Außenstelle Friedland geführt. Dort liegen derzeit mehr als 364.000 Bescheide nach dem HHG und 50.000 Bescheide nach dem StrRehaG vor. Hierzu kommen nunmehr auch die Bescheide über die monatliche besondere Zuwendung. Durch Anfragen bei der Zentralkartei werden durch Mehrfachantragstellung mögliche Doppelzahlungen vermieden.
Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte unter der unten angegebenen Telefonnummer an oder teilen uns über das Kontaktformular Ihr Anliegen mit.