Kann ich mit meinem alten Aufnahmebescheid, Einbeziehungsbescheid oder meiner alten Übernahmegenehmigung jetzt noch einreisen?
Altbescheide des Bundesverwaltungsamtes sind grundsätzlich weiter wirksam
Dies gilt insbesondere für die vor dem 01.01.1993 erteilten Übernahmegenehmigungen und Aufnahmebescheide. Deren Inhaber können auch heute noch als Spätaussiedler anerkannt werden, wenn sie entweder die Voraussetzungen des alten, vor 1993 geltenden oder des neuen Rechts erfüllen (sogenanntes Günstigkeitsprinzip).
Da aber häufig die Voraussetzungen für die Aufnahme bei der Erteilung von Übernahmegenehmigungen vor dem 01.07.1990 nur unvollständig geprüft oder Sprachkenntnisse nicht getestet werden konnten, empfehlen wir dringend, in diesen Fällen vor einer beabsichtigten Einreise nach Deutschland mit dem Bundesverwaltungsamt Kontakt aufzunehmen.
Auch zwischen 1993 und 1996 erteilte Aufnahmebescheide für Rumäniendeutsche entsprachen häufig nicht der späteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und ermöglichen meist keine Aufnahme in Deutschland.
Das Bundesverwaltungsamt prüft auf Anfrage die Richtigkeit Ihres Altbescheides und teilt Ihnen anschließend mit, ob er Ihnen die Aufnahme als Spätaussiedler in Deutschland ermöglicht.
Kontakt:
Bundesverwaltungsamt
Standort Friedland
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland