Werden Gebühren für das Verfahren auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz erhoben?

Nein, für Verfahren auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz werden keine Gebühren erhoben. 

Bitte bedenken Sie, dass Ihnen aber für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen Kosten entstehen können.