Fristen
Kann ich etwas versäumen?
In dieser Phase können Sie keine Fristen versäumen.
Die Fristen für Anträge bzw. Widerspruch beginnen erst mit Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides (FRB). Der Rückzahlungsbeginn wird Ihnen ebenfalls im FRB mitgeteilt.
Wichtiger Hinweis:
Allerdings resultiert der Rückzahlungsbeginn direkt aus den gesetzlichen Vorschriften
Rückzahlungsbeginn = Förderungshöchstdauer (FHD) + 5 Jahre
Auch wenn Sie Ihren FRB bis zum Rückzahlungsbeginn nicht erhalten haben, gilt dieser aufgrund der gesetzlichen Regelung mit der Folge, dass Raten fällig werden und Rückstandszinsen entstehen können. Es ist daher wichtig, dass uns immer Ihre aktuelle Anschrift und Ihr aktueller Name vorliegen, um Ihnen den FRB zustellen zu können.
Diese Seite
Stand 14.03.2018