Fristen

Kann ich etwas versäumen?

In dieser Phase können Sie keine Fristen versäumen.

Die Fristen für Anträge bzw. Widerspruch beginnen erst mit Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides (FRB). Der Rückzahlungsbeginn wird Ihnen ebenfalls im FRB mitgeteilt.

Wichtiger Hinweis:

Allerdings resultiert der Rückzahlungsbeginn direkt aus den gesetzlichen Vorschriften

Rückzahlungsbeginn = Förderungshöchstdauer (FHD) + 5 Jahre

Auch wenn Sie Ihren FRB bis zum Rückzahlungsbeginn nicht erhalten haben, gilt dieser aufgrund der gesetzlichen Regelung mit der Folge, dass Raten fällig werden und Rückstandszinsen entstehen können. Es ist daher wichtig, dass uns immer Ihre aktuelle Anschrift und Ihr aktueller Name vorliegen, um Ihnen den FRB zustellen zu können.

Sie haben trotz des kurz bevorstehenden Rückzahlungsbeginns noch keinen FRB erhalten?
 
Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, um weitere Nachteile zu vermeiden.

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Stand 14.03.2018