Zeitpunkt der Rückzahlung
Kann ich schon vor Erhalt des FRB zurückzahlen?
Die Ämter für Ausbildungsförderung übermitteln uns Ihre Daten nicht unmittelbar nach Ende Ihres Studiums, sondern über einen längeren Zeitraum. Daher hat der Gesetzgeber den Behörden einen Zeitraum von fünf Jahren gelassen, die notwendigen Daten für die Darlehensrückzahlung zu erfassen.
Somit ist eine Rückzahlung vor Erhalt des FRB sowohl vollständig als auch in Raten problematisch. Sie ist nur in besonderen Ausnahmen wie z. B. Eintritt in einen Orden (Kloster) oder im Falle einer Auswanderung möglich, wenn Sie in ein Land, in dem eine postalische Erreichbarkeit nicht gewährleistet ist , auswandern sollten. Die Auswanderung innerhalb der Europäischen Union oder z. B. in die USA gehören nicht zu diesen Ausnahmen.
Ihnen kann der höchstmögliche Nachlass nicht verloren gehen, wenn Sie den gesetzlichen Tilgungsbeginn abwarten, der Ihnen auch im FRB mitgeteilt wird.
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Stand 14.03.2018